Urlaubssemester: Das musst du wissen!
Wenn du ein Urlaubssemester beantragen willst, musst du einen nachvollziehbaren Grund dafür haben. | Foto: Tirachard Kumtanom / Pexels
Urlaubssemester: Offizielle Unterbrechung deines Studiums
Wenn du ein Urlaubssemester einlegen willst, musst du es offiziell bei deiner Uni beantragen. Dabei musst du einen nachvollziehbaren Grund für deine Entscheidung haben. Und natürlich solltest du auch die Vor- und Nachteile eines Urlaubssemesters beachten.
Definition: Was ist ein Urlaubssemester?
Das Urlaubssemester ist eine offizielle Unterbrechung deines Studiums, die du bei deiner Hochschule beantragen musst. Du bleibst weiterhin immatrikuliert, darfst aber nur eingeschränkt an Lehrveranstaltungen teilnehmen. Dabei wird das Urlaubssemester nicht auf deine Regelstudienzeit angerechnet. In der Regel dauert ein Urlaubssemester ein Semester – danach musst du es erneut beantragen, wenn du es verlängern möchtest oder musst. Je nach Universität unterscheiden sich die Voraussetzungen und Vorgehensweisen zum Urlaubssemester. Du solltest dich also immer bei deiner eigenen Hochschule informieren und deine Studien- und Prüfungsordnung genau prüfen.
Erkundige dich also bei deiner Hochschule oder Fakultät, was du während des Urlaubssemesters machen darfst und was nicht. Es kann zum Beispiel erlaubt sein, dass du Wiederholungsklausuren schreiben darfst. Erstklausuren sind aber in der Regel nicht zugelassen. Normalerweise darfst du während deines Urlaubssemesters auch nicht als studentische Hilfskraft arbeiten.
Die Gründe für ein Urlaubssemester
Es gibt verschiedene Gründe für ein Urlaubssemester. Während die einen Studierenden während dieser Zeit Pluspunkte für ihren Lebenslauf sammeln wollen, indem sie zum Beispiel ein längeres Auslandspraktikum machen, entscheiden sich andere Studierende unter Umständen aufgrund persönlicher Schicksalsschläge dafür, ein Urlaubssemester zu beantragen.
Sehnst du dich nur nach einer Auszeit und willst einfach mal entspannen, sind deine Aussichten auf einen erfolgreichen Antrag eher gering. Aber auch hier solltest du dich individuell bei deiner Hochschule informieren, denn nicht jede Uni stellt die gleichen Voraussetzungen für ein Urlaubssemester. Wichtig ist, dass du dein Vorhaben belegen kannst, also zum Beispiel in Form einer schriftlichen Zusage für ein Praktikum oder mit der Geburtsurkunde deines Kindes.
Gründe, die von den meisten Hochschulen akzeptiert werden, sind folgende:
Gut zu wissen
Wichtig ist, dass du einen nachvollziehbaren Grund für deine Beurlaubung hast. Du musst also nachweisen oder zumindest glaubhaft machen, dass einer der unten genannten Gründe existiert.
Weitere Gründe
Es gibt noch weitere Gründe, weswegen ein Urlaubssemester für dich sinnvoll sein kann, zum Beispiel, wenn du zur Finanzierung deines Studiums und deines Lebensunterhalts ein halbes oder sogar ein ganzes Jahr arbeiten musst. Das sind allerdings Einzelfälle, worüber deine Uni dann individuell entscheidet. Wichtig ist auch hier, dass du deine Gründe nachweisen kannst.
So viele Urlaubssemester kannst du beantragen
In der Regel wird deine Beurlaubung für ein Semester gewährt. Danach musst du die Beurlaubung erneut beantragen. In den meisten Fällen akzeptieren Universitäten noch ein weiteres Semester, wenn der Grund für deine Beurlaubung weiterhin besteht oder ein anderer triftiger Grund eintritt.
Normalerweise wird maximal die Hälfte der Regelstudienzeit als Urlaubssemester akzeptiert. Wenn du also ein Bachelorstudium absolvierst, kannst du drei Urlaubssemester beantragen. Wenn du dich aufgrund einer Schwangerschaft oder der Erziehung von nicht schulpflichtigen Kindern beurlauben lassen möchtest, kannst du das sogar insgesamt sechs Semester lang tun. Aber: Eine Beurlaubung ist meist erst ab dem zweiten Semester möglich. Du solltest also zumindest schon ein Semester studiert haben.
So stellst du einen Antrag
Die meisten Universitäten haben auf ihren Internetseiten ausführliche Informationen zu Urlaubssemestern. Informiere dich also am besten direkt bei deiner Hochschule oder deiner Fakultät. Ebenso solltest du deine Prüfungs- und Studienordnung genau lesen. Wenn du das getan hast, sind die nächsten Schritte eigentlich schon klar. Normalerweise beantragst du dein Urlaubssemester dann schriftlich beim Studiensekretariat deiner Hochschule. Den auszufüllenden Antrag findest du meist ebenso im Internet oder bei der Hochschulverwaltung.
Normalerweise wird der Antrag während der Rückmeldefrist für das nächste Semester eingereicht. Wenn du aber plötzlich mit persönlichen Schicksalsschlägen konfrontiert wirst, ist es oft auch möglich, noch in den ersten Wochen des neuen Semesters einen Antrag zu stellen.
Vor- und Nachteile eines Urlaubssemesters
Es gibt einige Vorteile, die ein Urlaubssemester mit sich bringt, aber auch Nachteile, die du im Vorfeld abwägen und kennen solltest.
Vorteile | Nachteile |
---|---|
✔️ Auslandserfahrung | ❌ Finanzen |
✔️ Regelstudienzeit | ❌ längere Studienzeit |
✔️ Finanzen |
Auslandserfahrung
Wenn du dein Urlaubssemester für ein Auslandspraktikum oder sogar Auslandssemester an einer anderen Uni nutzt, kannst du viel Erfahrung sammeln. Das bringt dir vor allem im Lebenslauf Pluspunkte.
Regelstudienzeit
Dein Urlaubssemester wirkt sich nicht auf deine Regelstudienzeit aus. Das heißt, dass du auch am Ende deines Studiums nicht mit Einschränkungen in Bezug auf BAföG rechnen musst, zum Beispiel wegen Überziehung.
Finanzen
Während deines Urlaubssemesters darfst du bis zu einer bestimmten Grenze arbeiten. Wenn du nur einen 450-Euro-Job hast, bleibst du weiterhin als Student /-in versichert und musst keine Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Erst wenn du mehr verdienst, musst du Beiträge an deine Sozialversicherung und unter Umständen auch Steuern zahlen. In den meisten Fällen müsst du übrigens während eines Urlaubssemesters keine Studiengebühren zu zahlen.
Finanzen
Auch wenn du dich mit einem Nebenjob oder sogar einer Vollzeitstelle während deines Urlaubssemesters über Wasser halten könntest, bekommst du währenddessen kein BAföG, da du nicht offiziell studierst.
Längere Studienzeit
Durch ein Urlaubssemester verlängert sich automatisch deine Studienzeit. Das ist später auch in deinem Lebenslauf ersichtlich. Du solltest also eine gute Begründung für dein Urlaubssemster haben, wenn dich ein /-e potenzielle /-r Arbeitgeber /-in beim Bewerbungsgespräch darauf anspricht.
Kindergeld und BAföG während eines Urlaubssemesters
Grundsätzlich besteht während eines Urlaubssemesters kein Anspruch auf Kindergeld. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es allerdings trotzdem möglich, dass deine Eltern weiterhin Kindergeld bekommen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn du dein Studium aufgrund einer Krankheit pausieren musst. Ebenso bleibt der Anspruch auf Kindergeld normalerweise bestehen, wenn du dein Urlaubssemester für ein studienbezogenes Praktikum nutzt. Dann gilt es nämlich als Praxissemester. Wenn das Kindergeld ein ausschlaggebendes Argument für oder gegen ein Urlaubssemester bei dir ist, solltest du dies auf jeden Fall vor der Beantragung mit der Familienkasse abklären.
Etwas anders sieht das ganze beim BAföG aus. Du hast während eines Urlaubssemesters nämlich keinen Anspruch darauf. Auch dann nicht, wenn du während deiner Auszeit weiterhin an einzelnen Lehrveranstaltungen teilnimmst oder Wiederholungsklausuren schreibst.
Es gibt allerdings eine Ausnahme: Wenn du dich für ein Auslandssemester oder -praktikum beurlauben lässt, kannst du Auslands-BAföG beantragen. Dies muss allerdings gesondert beantragt werden. Oft ist dafür auch ein anderes Amt zuständig als dein bisheriges BAföG-Amt. Wichtig ist außerdem, dass du deinem "Inlands"-BAföG-Amt mitteilst, dass du ein Urlaubssemester einlegst, damit die Zahlungen eingestellt werden können. Sonst wird das Geld von dir rückwirkend zurückgefordert. Solltest du weder ins Ausland gehen noch eine andere Finanzierungsquelle haben, kannst du Arbeitslosengeld II beantragen.
FAQ: Häufig gestellte Fragen
Das Urlaubssemester im Überblick
- Das Urlaubssemester ist eine offizielle Unterbrechung deines Studiums.
- Du musst das Urlaubssemester offiziell bei deiner Hochschule beantragen.
- Für ein Urlaubssemester muss immer ein wichtiger Grund vorliegen, den du nachweisen oder glaubhaft machen musst.
- Während eines Urlaubssemesters darfst du nur eingeschränkt an Lehrveranstaltungen teilnehmen. Auch Erstprüfungen sind in der Regel nicht erlaubt. Ebenso darfst du nicht als Werkstudent /-in arbeiten.
- Nachvollziehbare Gründe für ein Urlaubssemester sind längere Praktika im In- und Ausland, Auslandssemester, Krankheit und andere Schicksalsschläge oder Schwangerschaft und Erziehung.
- Anspruch auf BAföG hast du während deines Urlaubssemesters nicht. Du kannst aber Auslands-BAföG beantragen, wenn du ein Auslandspraktikum absolvierst.
- Auf Kindergeld haben deine Eltern während deines Urlaubssemesters nur unter bestimmten Umständen Anspruch. Im Notfall kannst du aber immer Arbeitslosengeld II beantragen.
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