BAföG-Voraussetzungen: Dann kannst du BAföG bekommen
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BAföG-Voraussetzungen: einiges zu beachten
BAföG beantragen und losstudieren? Ganz so einfach ist es leider nicht. Denn die staatliche Ausbildungsförderung ist an bestimmte Voraussetzungen gekoppelt. Das bedeutet: Nicht alle, die studieren oder eine Ausbildung beginnen, bekommen auch automatisch BAföG.
Das BAföG-Gesetz legt genau fest, welche Voraussetzungen du erfüllen musst, um Geld zu bekommen. Diese Kriterien entscheiden nicht nur darüber, ob du einen generellen BAföG-Anspruch hast, sondern auch, wie hoch die finanzelle Förderung ist, die du erhältst. Nähere Infos dazu haben wir dir heir zusammengestellt
Bekomme ich BAföG? Die fünf wichtigsten Voraussetzungen
Wann bekomme ich BAföG? Zu Beginn des Studiums stellen sich viele Erstis diese Frage. Denn die finanzielle Förderung durch den Staat ist durchaus attraktiv. Insgesamt gibt es fünf Punkte, die du erfüllen musst, um BAföG-berechtigt zu sein. Die BAföG-Voraussetzungen sind finanzieller Bedarf, dein Alter und dass du einen Abschluss anstrebst. Außerdem sind dein aufenthaltsrechtlicher Status relevant und die Tatsache, ob du dich in der Erstausbildung befindest. Im Folgenden erklären wir dir Punkt für Punkt die einzelnen Voraussetzungen.
1. Finanzieller Bedarf
BAföG soll eine finanzielle Förderung für junge Menschen sein, deren Familien nicht allein für die Ausbildung aufkommen können. Wenn du BAföG erhalten möchtest, musst du deshalb deinen finanziellen Bedarf nachweisen.
Dafür musst du sowohl dein eigenes Einkommen und Vermögen als auch das Einkommen deiner Eltern offenlegen. Welches Einkommen angerechnet wird, regelt § 21 BAföG. Im vergangen Jahr trat das 27. BAföG Änderungsgesetzt in Kraft, das eine BAföG-Erhöhung: vornahm. So wurden die Freibeträge angehoben. Das sind die Beiträge, die nicht auf das BAföG angerechnet werden. So sollen mehr Menschen BAföG-berechtigt sein. Bei deinem Vermögen bleiben dadurch beispielsweise aktuell 15.000 Euro bei der BAföG-Berechnung unberücksichtigt. Zuvor lag dieser Betrag bei 8.200 Euro. Bist du über 30 Jahre alt, liegt der Freibetrag deines Vermögens bei 45.000 Euro.
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2. Alter
Auch das Alter gehört zu den BAföG-Voraussetzungen: Im Bachelorstudium wirst du nur gefördert, wenn du dieses vor deinem 45. Geburtstag beginnst. Allerdings kann es Ausnahmen von dieser Regel geben, zum Beispiel bei der Absolvierung des zweiten Bildungsweges oder für Auszubildende, die aus familiären Gründen nicht früher die Ausbildung aufnehmen konnten. Wichtig ist hier aber: Die Ausbildung muss direkt im Anschluss an den Wegfall des Hindernisses aufgenommen werden. Bei Auszubildenden, die bei Erreichen von 45 Lebensjahren eigene Kinder unter 14 Jahren ohne Unterbrechung erziehen und dabei weniger als 30 Stunden pro Woche arbeiten, verschiebt sich die Altersgrenze bis zum 14. Geburtstags des Kindes. Die rechtliche Grundlage für die Altersgrenze ist § 20 BAföG.
Ob in deinem Fall eine Ausnahme von der Altersgrenze vorliegt, kannst du durch einen Antrag auf Vorabentscheidung klären. Dafür ist das Amt für Ausbildungsförderung zuständig, bei dem du auch den BAföG-Antrag stellst.
3. Abschluss
Wenn du BAföG bekommen möchtest, solltest du das Ziel vor Augen haben: den Abschluss. Um das zu belegen, reicht zu Beginn der Ausbildung die Aufnahme an der Hochschule oder Schule. Diese weist du bei der Antragstellung mit der Immatrikulationsbescheinigung nach.
Wenn du eine Ausbildung an einer Höheren Fachschule, Akademien oder Hochschulen machst und auch im fünften Semester und danach geförderten werden möchtest, musst du einen Leistungsnachweis vorlegen. Wer bereits früher eine Zwischenprüfung ablegt, muss die Zeugnisse ebenfalls beim Amt für Ausbildungsförderung vorlegen. Auch die Regelstudienzeit solltest du im Blick behalten, denn deine BAföG-Zahlungen sind daran gekoppelt. Überschreitest du die Regelstudienzeit, bekommst du unter Umständen keine Förderung mehr.
4. Aufenthaltsrechtlicher Status
Nicht nur mit einer deutschen Staatsangehörigkeit kann man BAföG erhalten. Auch wenn du aus einem anderen Land der Europäischen Union kommst oder eine andere Nationalität hast, kannst du BAföG als finanzielle Unterstützung bekommen. Hier gilt die Grundregel: Wer eine Bleibeperspektive in Deutschland hat und gesellschaftlich integriert ist, gilt als förderberechtigt.
Dazu zählen beispielsweise Menschen mit einem Daueraufenthaltsrecht nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU, einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG oder einer Niederlassungserlaubnis. Für Geflüchtete gilt, dass sie BAföG als anerkannte Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder als subsidiär Schutzberechtigte beantragen können.
5. Erstausbildung
In der Regel kann nur deine Erstausbildung mit BAföG gefördert werden. Diese setzt sich im Sinne des BAföG-Gesetzes aus der weiterführenden allgemeinbildenden Schulausbildung und der berufsbildenden Ausbildung zusammen. Ein Masterstudium gehört – zumindest wenn es ums BAföG geht – zur Erstausbildung, sofern es auf das Bachelorstudium aufbaut. Auch nach einer Lehre, während der du nicht BAföG-berechtigt warst, kannst du BAföG bekommen. Wenn du dein erstes Studium abbrichst und ein anderes Fach studieren möchtest, kannst du in der Regel kein BAföG bekommen. Es gibt allerdings Ausnahmen:
- Schwerpunktwechsel
- Fachrichtungswechsel
- Fachrichtungswechsel aus einem unabweisbaren Grund
Wenn du lediglich deinen Schwerpunkt wechselst, kannst du auch im zweiten Studium BAföG-berechtigt sein. Dafür ist es wichtig, dass die beiden Studiengänge bis zum Studienwechsel identisch sind. Das bedeutet, dass dir ein Großteil der Studienleistungen auf dein Zweitstudium angerechnet werden können. Auch nach einem Fachrichtungswechsel ist der Bezug von BAföG unter Umständen möglich. Allerdings gilt das in der Regel nur, wenn du spätestens nach dem dritten Fachsemester wechselst. Aber auch hiervon gibt es Ausnahmen: Wenn du etwa aufgrund mangelnder intellektueller, psychischer oder körperlicher Eignung dein Studium nicht fortsetzen kannst, ist ein Fachrichtungswechsel auch später möglich, ohne dass deine BAföG-Ansprüche verloren gehen. Gleiches gilt bei einem schwerwiegenden Neigungswandel oder bei einer Änderung deiner Konfession oder Weltanschauung so fern dein angestrebter Beruf daran gebunden war. Dies gilt allerdings nur im Bachelor. Im Master ist eine Weiterförderung mit BAföG nach einem Fachrichtungswechsel aus den genannten Ursachen nicht möglich.
Eine weitere Ausnahme ist der Fachrichtungswechsel aus einem unabweisbaren Grund. Das bedeutet, dass du keine andere Wahl hast, als dein Fach zu wechseln. Das kann der Fall sein, wenn du zum Beispiel als Sportstudent /-in eine so schwere Verletzung hast, dass du dein Studium nicht fortsetzen kannst. Hier muss der Wechsel nicht vor dem dritten Semester erfolgen und ist auch im Masterstudium möglich.
Wer bekommt BAföG: Voraussetzungen erfüllt?
Wenn du alle Voraussetzungen erfüllst, um BAföG zu beantragen, kannst du dich um deinen BAföG-Antrag kümmern. Solltest du die BAföG-Voraussetzungen nicht erfüllen, kannst du dich um ein Stipendium bewerben. Denn damit erhältst du ebenfalls in vielen Fällen eine finanzielle Förderung. Vielleicht kommt auch elternunabhängiges BAföG für dich infrage.
FAQ: Häufige Fragen zu den BAföG-Voraussetzungen
BAföG-Voraussetzungen im Überblick
- BAföG ist eine finanzielle Förderung für junge Menschen, die von ihren Eltern nicht ausreichend finanziell unterstützt werden können. Das muss nachgewiesen werden.
- Geförderte dürfen während des Bachelorstudiums nicht älter als 45 Jahre sein.
- Wer gefördert werden will, muss den Abschluss anstreben.
- BAföG können nicht nur Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft erhalten.
- In der Regel wird nur die Erstausbildung mit BAföG gefördert.
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