Kindergeld beziehen im Studium: Das musst du beachten!
Kindergeld kann dich im Studium gut unterstützen – beantrage also frühzeitig die Förderung ab 18. | Foto: Fizkes / GettyImages
Kindergeld – Finanzspritze im Studium
Das Kindergeld ist primär für die Sicherung deines Existenzminimums gedacht und steht dir damit bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres als Student /-in zu. Es gibt allerdings ein paar Dinge zu beachten, wenn du die Förderung bestmöglich nutzen willst. Was genau du dazu wissen musst, haben wir dir übersichtlich zusammengefasst.
Definition: Kindergeld
Unter Kindergeld versteht man einen Förderungsbetrag, den Eltern eines Kindes oder mehrerer Kinder ab ihrer Geburt monatlich ausbezahlt bekommen. Der Betrag ist dabei nach Anzahl der Kinder gestaffelt:
- erstes und zweites Kind: 219 Euro
- drittes Kind: 225 Euro
- jedes weitere Kind: 250 Euro
Das Geld ist vor allem für Lebenshaltungskosten, Kleidung und Lernmaterialien, also die Sicherung des Existenzminimums gedacht.
Kindergeld ab 18 Jahren: Antrag stellen
Bis zur Vollendung deines 18. Lebensjahres beziehen deine Eltern nach der Erstantragstellung Kindergeld. Danach ist es wichtig, für welche Form der Ausbildung du dich entscheidest. Als Auszubildende /-r, Arbeitssuchende /-r und Studierende /-r hast du bis zur Vollendung deines 25. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld. Beantragen können deine Eltern diese Förderung ganz einfach online auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit. Danach werden in der Regel einige Nachweise angefordert, etwa ein Ausbildungsvertrag oder eine Studienbescheinigung. Diese Nachweise kannst du ebenfalls online oder mit der Post einreichen und bekommst dann zeitnah eine Rückmeldung.
Anspruch auf Kindergeld im Studium
Streng genommen hast nicht du selbst den Anspruch auf Kindergeld, sondern deine Eltern. Ziehst du aber aus und sorgst selbst für deinen Lebensunterhalt, sind deine Eltern dazu verpflichtet, dir bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, bzw. bis zum vollendeten 25. Lebensjahr Unterhalt zu leisten. Die einfachste Regelung ist dann ein Dauerauftrag von deinen Eltern an dich, der das Kindergeld weiterleitet. Kommen deine Eltern dieser Verpflichtung nicht nach, kannst du aber auch einen entsprechenden Antrag stellen und das Geld direkt auf dein Konto auszahlen lassen. In diesem Fall spricht man von der "Abzweigung" des Kindergeldes.
Außerdem gibt es noch Folgendes zu beachten:
Nebenjob gesucht?
Passende Stellenanzeigen
Du bist auf der Suche nach einem Nebenjob? Im UNICUM Karrierezentrum findest du viele offene Stellen, mit denen du dir etwas dazuverdienen kannst.
Wartesemester
Du hast dich bereits für deinen Studiengang beworben, aber hängst noch in der Warteschleife? Auch in dieser Zeit hast du Anspruch auf Kindergeld! In der Regel musst du bei der Familienkasse nur den Nachweis darüber einreichen, dass du dich beworben hast, aber noch nicht für ein Studium zugelassen wurdest. Du kannst die Zeit zum Beispiel sinnvoll für ein Praktikum nutzen, beachte nur auch hier die maximale Arbeitszeit von 20 Wochenstunden.
Bachelor-Studium
Im Bachelorstudium hast du uneingeschränkten Anspruch auf Kindergeld, solange du das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hast. Dabei ist es egal, ob du zu Hause wohnst oder deinen eigenen Haushalt hast. Es gibt allerdings eine wichtige Ausnahme: ein oder mehrere Urlaubssemester! Nimmst du dir eine Auszeit, zum Beispiel für ein Gap Year, erlischt für diese Zeit auch dein Anspruch auf Kindergeld. Das solltest du für die finanzielle Planung in dieser Zeit unbedingt im Hinterkopf behalten!
Achtung: Wenn du schwer erkrankst und deshalb ein Semester aussetzt, zählt das im Bezug auf das Kindergeld nicht als klassisches Urlaubssemester. Dein Anspruch bleibt bestehen, wenn du mit ärztlichem Attest nachweisen kannst, dass du zeitweise nicht studierfähig bist. Auch im Fall einer Schwangerschaft ist ein solches "begründetes" Urlaubssemester möglich.
Master-Studium
Das Kindergeld wird für den Zeitraum der sogenannten Erstausbildung bezahlt. Das heißt, dass die Zahlung so lange läuft, bis dich ein Abschluss zur Aufnahme eines Berufes befähigt. Nun könnte man annehmen, dass genau dieser Fall beim Abschluss des Bachelor-Studiums eintritt, aber auch hier hast du einen Vorteil:
Absolvierst du den Master im gleichen Studienfach wie deinen Bachelor, gilt das Master-Studium offiziell als Teil der Erstausbildung. Bist du also schnell beim Studieren und bleibst grob innerhalb der Regelstudienzeit, kannst du theoretisch für die Gesamtdauer deines Studiums Kindergeld beziehen.
Nicht vergessen:
Die Übergangszeit zwischen Bachelor- und Master-Studium darf maximal vier Monate betragen, sonst erlischt der Anspruch auf Kindergeld
Promotion
Für die Vorbereitungszeit einer Promotion gilt dasselbe wie beim Master-Studium: Sie zählt als Teil der Erstausbildung und damit bist du auch in diesem Zeitraum kindergeldberechtigt, wenn du das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hast. Wenn du eine Promotions- bzw. Doktorandenstelle an der Uni hast, darf deine wöchentliche Arbeitszeit allerdings weiterhin nur maximal 20 Stunden betragen.
BAföG
In einem BAföG-Antrag musst du eine ganze Menge (finanzielle) Eckdaten offenlegen. Unter "Einkünfte" etwa ist es wichtig, genau anzugeben, welche Geldbeträge dir monatlich (etwa durch Nebenjobs oder eine Werkstudentenstelle) zur Verfügung stehen. Glücklicherweise wird Kindergeld hier ganz bewusst nicht mit eingerechnet. Du kannst also theoretisch sogar den BAföG Höchstsatz plus Kindergeld beziehen – das wären ab dem Wintersemester 2022/23 monatlich stolze 1.153 Euro!
Nebenjob
Kindergeld und Nebenjob während des Studiums sind kombinierbar! Du darfst wöchentlich bis zu 20 Stunden arbeiten (also eine Werkstudentenstelle annehmen), ohne dass dein Anspruch auf Kindergeld dadurch verloren geht. Du kannst sogar in der vorlesungsfreien Zeit noch mehr Wochenstunden machen, musst dann aber darauf achten, dass auf das ganze Jahr gerechnet durchschnittlich 20 Wochenstunden zusammenkommen und nicht mehr.
Tipp: Übernimmst du mal eine sogenannte "Ausfall-" oder "Verhinderungspflege", also die zeitweise Pflege einer Person ohne direktes Verwandtschaftsverhältnis, gilt deine Vergütung dafür lediglich als Aufwandsentschädigung und muss nirgendwo angegeben werden. Ähnliches gilt für manche ehrenamtliche Tätigkeiten.
Auslandsstudium
Beim Thema Auslandsstudium ist in punkto Kindergeld dein gemeldeter Wohnsitz entscheidend. Der muss sich nämlich in Deutschland oder einem anderen EU-Land befinden, damit du weiterhin Kindergeld beziehen kannst. Wo genau du studierst, ist aber im Prinzip egal.
Ein paar Beispiele:
- Du studierst in den USA, bist aber im Haushalt deiner Eltern in Deutschland gemeldet.
Kindergeld: ja
- Du studierst in Frankreich und bist auch dort mit deinem Hauptwohnsitz gemeldet.
Kindergeld: ja
- Du studierst in den USA und bist auch dort mit deinem Hauptwohnsitz gemeldet.
Kindergeld: nein
Härtefallregelung
Tatsächlich gibt es einen Ausnahmefall, in dem das Kindergeld so lange ausgezahlt wird, bis das Studium beendet ist und das altersunabhängig! Voraussetzung ist dabei vor allem eine Schwerbehinderung von mindestens 50 Prozent GdB.
Insgesamt müssen aber vier bestimmte Faktoren zusammenkommen:
- 50 Prozent GdB (Grad der Behinderung)
- kein eigener Wohnsitz (wohnhaft bei Eltern oder Erziehungsberechtigten)
- maximale Arbeitszeit von zehn Stunden pro Woche ("Minijob")
- Status "ordentlich Studierende /-r"
Diese Regelung ist vor allem als Ausgleich für Studierende mit Behinderungen gedacht, die das Fortschreiten des Studiums erschweren, aber nicht vollständig verhindern. Dementsprechend endet der Anspruch mit dem Beenden des Bachelor-Studiums.
Aber Vorsicht: Auch wenn eine der anderen Bedingungen wegfällt, gibt es kein Kindergeld mehr!
FAQ: Häufige Fragen
Überblick: Kindergeld im Studium
- Kindergeld kann für Studierende ein wichtiger finanzieller Faktor sein, denn es liegt aktuell bei 219 Euro pro Monat.
- Den Antrag auf Kindergeld ab 18 kannst du ganz einfach online bei der Bundesagentur für Arbeit stellen.
- Wenn du studierst und deinen eigenen Haushalt hast, steht dir von deinen Eltern bis zur Vollendung deines 25. Lebensjahres Unterhalt in Höhe des Kindergeldes zu. Falls es damit Probleme gibt, kann das Kindergeld per Antrag direkt auf dein Konto überwiesen ("abgezweigt") werden.
- Kindergeld wird unabhängig von BAföG und Nebenjob ausgezahlt, du darfst aber nicht mehr als 20 Wochenstunden arbeiten.
- Auch im Auslandsstudium steht dir Kindergeld zu, wenn sich dein Hauptwohnsitz in der EU befindet.
- Mit einer Härtefallregelung kann das Kindergeld altersunabhängig für die Gesamtdauer deines Studiums ausgezahlt werden.
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