Gesetze zitieren: Tipps und Beispiele für deine wissenschaftlichen Arbeiten
Gesetze müssen nach festgelegten Regeln zitiert werden. | Foto: Cameries/Getty Images
Gesetze zitieren: ein Überblick
Studierende der Rechtswissenschaften müssen häufig Gesetze zitieren. Aber auch in anderen Studiengängen kann es vorkommen, dass du Gesetze oder Paragraphen in deiner wissenschaftlichen Arbeit zitieren musst. Wie bei Internetquellen oder anderen Quellen, die du in deiner Arbeit nutzt, musst du auch Gesetze nach festgelegten Regeln in deinem Text zitieren. Wie du diese richtig in deinem Text zitierst, findest du in Leitfäden für die Erstellung von schriftlichen Arbeiten deiner Fakultät heraus. Wir zeigen dir, wie du Gesetze richtig zitierst und worauf du achten musst.
Inhaltsverzeichnis
Aufbau: So zitierst du Gesetze
Ein vollständiges Zitat aus einem Gesetz besteht aus dem Artikel (Art.) oder Paragraphenzeichen (§) und der genau zitierten Norm, die deine Aussage bekräftigt. Das heißt, du gibst den Paragraphen oder den Artikel und den Absatz sowie den Satz an. Darüber hinaus nennst du, aus welchem Normkörper du das Gesetz zitierst. Das sind in dem Fall das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Strafgesetzbuch (StGB), die Zivilprozessordnung (ZPO), das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) oder das Grundgesetz (GG). Bei dem EGBGB und dem GG solltest du darauf achten, dass du im Zitat keine Paragraphen, sondern Artikel verwendest. Hier sind nochmal alle Bestandteile einzeln aufgelistet:
- Paragraph oder Artikel: §312 oder Art. 10
- Absatz: Absatz 2 / Abs. 2
- Satz: Satz 1 / S. 1
- Buchstabe: a,b…
- Normkörper: BGB, StGB, ZPO, EGBGB, GG
Beispiele für Gesetzeszitate
Wenn du Gesetze zitierst, ist es egal, für welche Zitierweise du dich in deiner wissenschaftlichen Arbeit entscheidest. Die Literaturangabe im Text und in der Fußnote ist immer gleich und sieht für die APA-Zitierweise und die Harvard-Zitierweise so aus:
- Text (§312 Absatz 2 Satz 1a BGB).
und für die deutsche Zitierweise folgendermaßen aus:
- ¹§312 Absatz 2 Satz 1a BGB.
Du hast auch die Möglichkeit, in deiner Arbeit eine verkürzte Schreibweise in der Quellenangabe anzugeben:
- §312 Abs. 2 S. 1a BGB
Es gibt eine weitere Form der verkürzten Schreibweise, bei der du ganze Bezeichnungen weglässt:
- § 312 II 1a BGB
Je nachdem, für welche Zitierweise oder Schreibweise du dich in deiner wissenschaftlichen Arbeit entscheidest, ist es wichtig, dass du einheitlich bleibst und dich an die individuellen Vorgaben deiner Fakultät hältst.
Wenn du Inhalte aus mehreren Paragraphen hintereinander wiedergeben willst, kannst du das in deinem Text oder in einer Fußnote mit doppelten Paragraphenzeichen deutlich machen:
- In §§ 312, 313, 314 BGB…. oder in §§ 312-314 BGB…
Bei indirekten Zitaten ist es wichtig, das "vgl." für "vergleiche" vor die Quellenangabe zu setzen:
- (vgl. §312 Absatz 2 Satz 1a BGB).
- ¹vgl. §312 Absatz 2 Satz 1a BGB.
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Die unterschiedlichen Gesetzesarten
Die meisten Gesetze unterscheiden sich in ihrer Schreibweise nur darin, dass du zu Beginn der Quellenangabe Artikel statt Paragraphen angibst. Wir listen dir hier die häufig verwendeten Gesetze auf und geben dir ein Beispiel, wie du sie zitierst.
- Das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB): Art. 10 Abs. 1 Nr. 2 EGBGB
- Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB): §31 Absatz 2 Satz 1 BGB
- Das Strafgesetzbuch: §31 Abschnitt 2 Satz 2 StGB
- Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland: Artikel 10 Abschnitt 2 Satz 1 GG
Gesetze zitieren im Literaturverzeichnis
Das Literaturverzeichnis führt am Ende deiner wissenschaftlichen Arbeit alle von dir genutzten und zitierten Quellen auf. Aber im Vergleich zu Büchern, Sammelbänden, Internetquellen oder wissenschaftlichen Artikeln werden Gesetze nicht im Literaturverzeichnis aufgelistet. Es reicht also, wenn du sie in deinem Text mit den vollständigen Angaben aufführst.
Überblick: Gesetze zitieren
- Im Vergleich zu anderen Quellenarten gibt es bei Gesetzen nicht allzu viel zu beachten.
- Unabhängig von der Zitierweise, für die du dich in deiner Arbeit entscheidest, ist die Quellenangabe bei Gesetzen immer gleich.
- Du solltest lediglich darauf achten, dass du beim EGBGB und dem GG im Zitat keine Paragraphen, sondern Artikel angibst.
- Wenn du dich in deiner Arbeit für die verkürzte Schreibweise in der Literaturangabe entscheidest, solltest du diese auch beibehalten und einheitlich bleiben.
- Gesetze werden nicht im Literaturverzeichnis aufgeführt.
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