Als Student /-in Teilzeit arbeiten: Das ist erlaubt!
Du bist auf der Suche nach einem Teilzeitjob für Studenten /-innen? Im UNICUM Karrierezentrum findest du viele offene Stellen, mit denen du im Studium nebenbei Geld verdienen kannst.
Die besten Jobs im UNICUM Karrierezentrum
✔️ hunderte Nebenjobs
✔️ deutschlandweit
✔️ passend für jede Lebenslage
Als Student /-in Teilzeit arbeiten: Einkommensgrenzen beachten
Während eines Studiums fallen viele Kosten für Studenten /-innen an: Semestergebühren, Arbeitsmaterialien, Miete, Lebensmittel und die ein oder andere Freizeitaktivität müssen bezahlt werden. All diese Kosten ohne die Hilfe der Eltern zu stemmen, kann schnell zu einer Herausforderung werden. Ein Nebenjob reicht dazu oft nicht aus. Aus diesem Grund nehmen einige Studenten /-innen neben dem Studium einen Teilzeitjob an. So haben sie auch die Möglichkeit, bereits während des Studiums etwas Geld anzusparen.
Ein Teilzeitjob bietet dir die perfekte Möglichkeit, Studium und Arbeit miteinander zu verbinden. Neben einem höheren Gehalt sammelst du auch viel spezifischere Berufserfahrung, als es mit einem Minijob möglich wäre. Allerdings hat ein Teilzeitjob andere Auswirkungen auf deine Versicherung, BAföG, Kindergeld und andere Aspekte, als du es von Nebenjobs für Studierende kennst. Im Folgenden erfährst du, was du bei einem Teilzeitjob während deines Studiums berücksichtigen solltest.
Was bedeutet Teilzeit arbeiten?
Nach der offiziellen Definition bedeutet Teilzeit arbeiten, dass du regelmäßig weniger Stunden arbeitest als deine Kollegen /-innen. Wenn deine Kollegen /-innen also beispielsweise 40 Stunden pro Woche arbeiten, dann giltst du mit einer 39-Stunden-Woche bereits als Teilzeitkraft. In der Regel arbeitest du als Teilzeitkraft jedoch deutlich weniger. Die Wochenstunden belaufen sich im Durchschnitt auf 20 oder 30 Stunden.
Finde jetzt deinen Studentenjob im UNICUM Karrierezentrum
Du bist auf der Suche nach einem Studentenjob? Im UNICUM Karrierezentrum findest du die Jobs, die zu dir und deinem Studium passen.
Arbeitsstunden
Anders als die normalen Arbeitnehmer /-innen, musst du als Student /-in andere Stundengrenzen berücksichtigen, als die gerade erläuterten. Für deinen Teilzeitjob gilt die 20-Stunden-Regel, durch die du während des Semesters nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten darfst. Andernfalls verlierst du deinen Studentenstatus und bist nicht mehr hauptberuflich als Student /-in bei Ämtern und Versicherungen gelistet. Das hat Auswirkungen auf deine Abgaben und Versicherungsbeiträge.
Während des Semesters ist es somit wichtig, dass du dich an die 20-Stunden-Regel hältst. In den Semesterferien kannst du die Stunden jedoch aufstocken und sogar einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen. Wichtig ist nur, dass du insgesamt während eines Jahres in weniger als 26 Wochen, also der Hälfte des Jahres, mehr als 20 Stunden gearbeitet hast. Grundsätzlich solltest du jedoch darauf achten, dass dein Studium während deiner Teilzeittätigkeit nicht in den Hintergrund gerät. Ein Teilzeitjob erhöht deinen Verdienst und deine Arbeitserfahrung, soll aber nicht dazu führen, dass du dein Studium verlängern musst.
Verdienstgrenzen
Als Teilzeitarbeitskraft verdienst du neben dem Studium wesentlich mehr als Minijobber /-innen. So kannst du dir in deiner Freizeit mehr erlauben und vielleicht sogar den ein oder anderen Urlaub in den Semesterferien buchen. Eine Obergrenze für deinen Verdienst gibt es dabei nicht. Die meisten Teilzeitkräfte verdienen neben dem Studium einen Stundenlohn von zwölf bis 17 Euro brutto pro Stunde.
Im Vergleich zu den Arbeitsstunden gelten bei deinem Verdienst keine Obergrenzen. Allerdings musst du dir darüber bewusst sein, dass du mit einem Teilzeitjob einkommensteuerpflichtig bist. Denn ab einem Verdienst von 9.984 Euro brutto pro Jahr musst du in Deutschland 14 Prozent Steuern bezahlen. Diese Grenze wirst du mit einem Teilzeitjob in der Regel erreichen.
Kindergeld
Als Student /-in erhalten deine Eltern bis zu deinem 25. Lebensjahr Kindergeld, sofern du dich in deiner Erstausbildung befindest. Seit 2012 gibt es keine Einkommensgrenze mehr, die dir einen maximalen Verdienst vorgibt, um weiterhin Anspruch auf das Kindergeld zu behalten. Wichtig ist jedoch auch hier, dass du die Grenze von 20 Wochenstunden einhältst. Überschreitest du diese Grenze, giltst du nicht mehr als hauptberufliche /-r Student /-in und verlierst mit deinem Studentenstatus auch den Anspruch auf das Kindergeld.
BAföG
Anders als beim Kindergeld musst du als BAföG-Empfänger /-in auf Gehaltsgrenzen achten. Ab einem Jahreseinkommen, das über 6.240 Euro brutto liegt, geht das BAföG-Amt davon aus, dass du dir dein Studium selbst finanzieren kannst und zahlt dir dementsprechend keine Beträge mehr aus. Auch, wenn du dann kein BAföG mehr erhältst, ist der große Vorteil für dich daran, dass du deinen Verdienst aus dem Teilzeitjob behalten und nicht wie das BAföG anteilig zurückzahlen musst.
Vorteile
Der größte Vorteil von Teilzeit arbeiten neben dem Studium ist das Gehalt, welches dir zur Verfügung steht. Während du mit einem Minijob gerade so deine Miete bezahlen kannst, bist du mit einem Teilzeitjob nicht mehr auf die Hilfe deiner Eltern angewiesen und kannst für deine gesamten Lebenshaltungskosten selbst aufkommen. Ein weiterer großer Vorteil besteht aus der Berufserfahrung, die du durch deinen Teilzeitjob neben dem Studium sammelst. Damit kannst du deinen Lebenslauf schon während dem Studium für den Arbeitsmarkt attraktiv machen und musst im Vergleich zu anderen Absolventen /-innen nicht erst durch mehrere Praktika deine Eignung für eine Stelle vorweisen, sofern deine Teilzeittätigkeit in deinem späteren Berufsfeld liegt.
Darüber hinaus lernst du in dem praktischen Arbeitsalltag, den dir ein Teilzeitjob bietet, wichtige Fähigkeiten für dein späteres Berufsleben. Die Erfahrungen in der Praxis können dir im Studium nicht vermittelt werden, sind aber für die meisten Arbeitgeber /-innen enorm wichtig. Denn Fähigkeiten wie Teamarbeit, Selbstständigkeit oder Verlässlichkeit können dir nicht in einer Vorlesung beigebracht oder in einer Klausur abgefragt werden.
Als Student /-in Teilzeit arbeiten: die Vor- und Nachteile
Vorteile | Nachteile |
---|---|
✔️ Du verdienst mehr als mit einem Minijob. | ❌ Du muss die 20-Stunden-Regel beachten. |
✔️ Du sammelst Berufserfahrung. | ❌ Dein Studium kann in den Hintergrund treten. |
✔️ Du kannst das, was du an der Uni lernst, im Job anwenden. | ❌ Du musst dich gut organisieren, um Studium und Teilzeitjob miteinander zu vereinbaren. |
✔️ Du stärkst deine Hard und Soft Skills. | ❌ Vor allem in der Lern- und Klausurphase kann es zu Überforderung kommen. |
✔️ Du knüpfst eventuell wichtige Kontakte für dein späteres Berufsleben. | ❌ Dir bleibt wenig Freizeit. |
Alternativen
Ein Studium kann viel Zeit in Anspruch nehmen und vor allem während der Klausurphase enorm anstrengend sein. Nicht jede /-r Student /-in schafft es daher, neben dem Studium Teilzeit zu arbeiten. Je nach Studiengang lassen es die Veranstaltungen und der daraus entstehende Stundenplan gar nicht zu, nebenbei noch einen Job auszuüben, der 20 Stunden in der Woche einnimmt.
Wenn auch für dich eine so große zusätzliche Arbeitsbelastung nicht infrage kommt, kannst du dich alternativ nach einem Minijob umschauen. Diese Art von Anstellung nimmt in der Regel nicht mehr als acht Stunden in der Woche ein. Dazu bist du mit einem Verdienst von bis zu 520 Euro im Monat in einem geringfügigen Bereich, der sich weder auf deine Familienversicherung noch steuerliche Abgaben auswirkt. Das Gehalt, welches du mit einem Minijob verdienst, kannst du somit vollumfänglich behalten.
Eine weitere Alternative zum Teilzeit arbeiten besteht aus einer kurzfristigen Beschäftigung während der Semesterferien. Mit dieser Variante kannst du dich während des Semesters vollkommen auf dein Studium konzentrieren und in den Semesterferien bis zu 70 Tage ohne eine Gehalts- oder Arbeitsstundengrenze arbeiten. Dein Einkommen bleibt versicherungsfrei, allerdings ist eine solche Anstellung steuerpflichtig.
FAQ: Häufige Fragen
Als Student /-in Teilzeit arbeiten: ein Überblick
- Als Student /-in kannst du einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen, sofern diese nicht mehr als 20 Stunden in der Woche beträgt.
- Solltest du die 20-Stunden-Regel überschreiten, wird dir dein Status als Student /-in entzogen und du verlierst verschiedene Versicherungs- und Steuervorteile.
- Eine Einkommensgrenze für einen Teilzeitjob gibt es nicht.
- Sofern du unter 25 bist und dich an die Beschränkung von 20 Stunden in der Woche hältst, hat deine Teilzeitbeschäftigung keine Auswirkungen auf die Zahlung des Kindergelds.
- Die BAföG-Zahlungen werden von einem Teilzeitjob beeinflusst, da du BAföG nur erhältst, sofern dein monatliches Einkommen unterhalb von 520 Euro brutto liegt.
- Alternativ zum Arbeiten in Teilzeit kannst du während deines Studiums einem Minijob oder einer kurzfristigen Beschäftigung nachgehen.
Das könnte dich auch interessieren
Ob Teilzeit- oder Nebenjob: Hier findest du noch viele weitere Infos dazu, wie du als Student Geld verdienen kannst.
Das sind die 22 besten Nebenjobs für Studenten
Jetzt lesenFreiberuflich arbeiten im Studium
Jetzt lesenAls Student Vollzeit arbeiten: Das solltest du wissen!
Jetzt lesenArtikel-Bewertung:
Anzahl Bewertungen: 2