Freiberuflich arbeiten im Studium

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Freiberuflich arbeiten im Studium: Geld verdienen und Erfahrung sammeln

Viele Studierende gehen während ihres Studiums oder in den Semesterferien arbeiten. Das hat verschiedene Gründe: Manche wollen sich mit einem Nebenjob etwas hinzuverdienen, andere müssen sich damit ihr Studium finanzieren und wieder andere suchen sich einen Studentenjob, um erste berufliche Erfahrungen zu sammeln.

In der Regel handelt es sich bei Nebenjobs für Studentinnen /-innen um Tätigkeiten, denen du maximal 20 Stunden in der Woche für 520 Euro im Monat nachgehen darfst. Eine andere Möglichkeit, neben der Uni Geld zu verdienen, ist der Schritt in die Freiberuflichkeit. Wie das neben deinem Studium gelingen kann und worauf du achten musst, wenn du während des Studiums freiberuflich arbeiten möchtest, erklären wir dir hier.

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Was bedeutet Freiberuflichkeit?

Als Freiberufler /-in machst du dich im Studium selbstständig und übst entweder einen Katalog-, einen Tätigkeits- oder einen katalogähnlichen Beruf aus. Da für Katalogberufe sowie katalogähnliche Berufe eine entsprechende Ausbildung benötigt wird, bietet sich für Studierende ein sogenannter Tätigkeitsberuf an – schließlich befindest du dich noch in der Ausbildung. Dabei handelt es sich um wissenschaftliche, unterrichtende, erzieherische, künstlerische oder schriftstellerische Arbeitsfelder, wie beispielsweise:

Wenn du nicht sicher bist, ob deine ausgeübte Arbeit in die Rubrik Tätigkeitsberufe fällt, solltest du dich beim Finanzamt beraten lassen.

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Anmeldung beim Finanzamt

Wenn du dich während des Studiums selbstständig machen möchtest, musst du dich innerhalb der ersten vier Wochen beim zuständigen Finanzamt melden. Dort füllst du zunächst einen Fragebogen aus. Diesen findest du auf formulare-bfinv.de. Durch das Formular wirst du steuerlich erfasst. Im Internet findest du zahlreiche Ausfüllhilfen, die dir das Ausfüllen der Formulare erleichtern.

Einstufung in Freiberufler oder Gewerbetreibenden

Anhand deiner Daten im Fragebogen stuft dich das Finanzamt entweder als Freiberufler /-in oder als Gewerbetreibende /-n ein. Im Grunde genommen bist du bei beiden Varianten Kleinunternehmer /-in, sofern du im Vorjahr nicht mehr als 22.000 Euro verdient hast und dein Umsatz im laufenden Jahr nicht mehr als 60.000 Euro beträgt. Du fällst dann unter die sogenannte Kleinunternehmerregelung. Um herauszufinden, ob du diese in Anspruch nehmen kannst, empfehlen wir dir diesen Rechner.

Wie der Name schon sagt, musst du als Gewerbetreibende /-r ein Gewerbe beim zuständigen Amt anmelden. Das bedeutet wiederum, dass du Gewerbesteuer zahlen musst. Daher ist es enorm wichtig, dass du deinen Status abklären lässt. Das Finanzamt kann dir nämlich noch sieben Jahre lang rückwirkend die Freiberuflichkeit aberkennen und dich als Gewerbetreibende /-n einstufen.

Gut zu wissen

Gewerbetreibende handeln entweder mit Waren oder bieten Dienstleistungen an, die sie aber nicht ausschließlich in Eigenarbeit erbringen. Im Zweifelsfall solltest du beim Finanzamt nachfragen, ob die angedachte Tätigkeit noch der freiberuflichen Arbeit unterliegt. 

Was kommt steuertechnisch auf dich zu?

Als Freiberufler /-in bist du umsatzsteuerpflichtig. Je nachdem, welchen Beruf du nachgehst, musst du entweder sieben Prozent oder 19 Prozent auf deinen Rechnungen ausweisen. Wie bereits erwähnt, kannst du aber die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und bist dann von der Umsatzsteuer befreit. 

Was trotzdem gemacht werden muss, ist die Einkommenssteuererklärung – sofern du über dem Steuerfreibetrag von 10.908  Euro liegst. Als Freiberufler /-in musst du keine doppelte Buchführung machen, eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) reicht vollkommen aus, um den Gewinn zu ermitteln. Wenn du dir bei der Buchhaltung unsicher bist, dann lass dich entweder von einem /-r Steuerberater /-in beraten oder nutze eine bedienungsfreundliche Software für kleine und mittelständische Unternehmen.

Krankenversicherung

Im Fall der Krankenversicherung gelten ähnliche Vorgaben wie bei herkömmlichen Nebenjobs im Studium. Auch als freiberufliche /-r Student /-in kannst du in der Familienversicherung Mitglied bleiben. Allerdings musst du die Verdienstgrenzen, die von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich sind, einhalten. Außerdem darf deine Arbeitszeit höchstens 20 Stunden pro Woche betragen. 

BAföG und Kindergeld

Falls du BAföG bekommst, darfst du im Studium maximal 5.400 Euro freiberuflich verdienen, ohne mit Rückzahlungen rechnen zu müssen. Verdienst du mehr, bekommst du nicht mehr die volle Zuwendung und dir wird der Überschuss von deinem BAföG-Anspruch abgezogen. 

Beim Kindergeld gilt bereits seit 2012: Es läuft unabhängig von deinem Einkommen als Student /-in – vorausgesetzt du überschreitest nicht die Arbeitszeit von 20 Stunden in der Woche. Außerdem musst du auf die Altersgrenze achten. Kindergeld wird nur bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt.

Freiberuflich arbeiten im Studium: Das sind die Vorteile

Der ganze bürokratische Aufwand kann abschreckend wirken und vielleicht stellst du dir die Frage, ob du dir das wirklich antun möchtest. Tatsächlich klingt es schlimmer als es ist und wenn du dich gut informierst, kannst du dich in die Vorgaben und Regelungen gut einarbeiten. Und das kann sich lohnen, denn der Schritt in die Selbstständigkeit schon während des Studiums bringt einige Vorteile mit sich:

  1. Studium und Freiberuflichkeit lassen sich gut miteinander vereinbaren, denn du kannst deine Arbeitszeiten flexibel gestalten.
  2. Du kannst dir etwas dazuverdienen.
  3. Du sammelst wertvolle Erfahrungen.
  4. Du kannst Networking betreiben und wichtige Kontakte knüpfen.
  5. Du legst möglicherweise den Grundstein für ein erfolgreiches Unternehmen.

Alternativen

Neben der freiberuflichen Arbeit gibt es noch andere Möglichkeiten, im Studium zeitlich flexibel ein bisschen nebenbei Geld zu verdienen. Apps und bezahlte Umfragen sind dafür besonders gut geeignet. Auch mit deinen eigenen Fotos oder Cashback-Aktionen kannst du online Geld verdienen.

FAQ: Häufige Fragen

Kann ich als Student /-in freiberuflich arbeiten?

Ja, als Student /-in kannst du freiberuflich arbeiten. Eine freiberufliche Tätigkeit hat sogar den Vorteil, dass du sie gut mit deinem Studium vereinbaren kannst.

Wie viel darf ich als Student /-in selbstständig verdienen?

Als freiberuflich arbeitende / -r Student /-in darfst du pro Jahr höchstens 22.000 EuroUmsatz inklusive Umsatzsteuer erwirtschaften.

Können Studenten /-innen auf Honorarbasis arbeiten?

Ja, allerdings darfst du als Student /-in nicht mehr als 20 Stunden in der Woche nebenberuflich auf Honorarbasis arbeiten.

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Als Student /-in freiberuflich arbeiten: Das Wichtigste im Überblick

  • Als freiberuflich arbeitende /-r Student /-in musst du bei einem Umsatz von bis zu 22.000 Euro im Jahr und bis zu 60.000 Euro geschätzten Umsatz im Folgejahr keine Umsatzsteuer ausstellen (Kleinunternehmerregelung, § 19 UStG).
  • Liegen deine Einnahmen unter 10.908 Euro, musst du keine Einkommensteuer zahlen. Dieser Grundfreibetrag erhöht sich jährlich.
  • Der Bezug des Kindergelds ist unabhängig von deinem Einkommen und wird ausgezahlt, solange du nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest.
  • Bist du in einer gesetzlichen Krankenversicherung kostenlos familienversichert, darfst du als Freelancer /-in bis zu 470 Euro pro Monat verdienen. Bis zu 520 Euro im Monat darfst du verdienen, wenn du einen Minijob ausübst. 
  • Beziehst du BAföG, darfst du als Student /-in mit einer freiberuflichen Tätigkeit bis zu 4.900 Euro im Bewilligungszeitraum verdienen, ohne mit Rückzahlungen rechnen zu müssen.

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