Semesterferienjob: Wie viel du dabei wirklich arbeiten darfst

Work harder! In den Semesterferien kannst du jobtechnisch loslegen | Foto: Unsplash/Jordan Whitfield
Gründe für einen Nebenjob in den Semesterferien
Shopping-Tour mit der besten Freundin, Freizeitpark-Besuch mit der Clique und dann noch ein bisschen alleine durch die Welt reisen: In der vorlesungsfreien Zeit hast du endlich Zeit für all die Dinge, die sonst auf der Strecke bleiben. Das Problem: leider alles teure Späße. Alternativ kannst du deine Ferien auch gut für etwas anderes nutzen, das im Semester zu kurz kommt: einen Nebenjob. In kurzer Zeit als Student /-in viel Geld verdienen und eine Sorge weniger haben, wenn die Uni wieder losgeht – das klingt doch auch nach einem guten Plan, oder?
Der große Vorteil von einem Semesterferienjob gegenüber einer regelmäßigen Beschäftigung liegt auf der Hand: Ohne regelmäßige Veranstaltungen bist du deutlich flexibler, was Arbeitszeit und -ort angeht und hast dadurch gute Chancen auf einen ordentlichen Stundenlohn. Auch für eine befristete Beschäftigung muss übrigens der Mindestlohn (9,35 Euro, Stand 01.01.2020) gezahlt werden.
Weiterer Vorteil: Für Jobs mit vorher befristeter Dauer in der vorlesungsfreien Zeit gibt es keine zeitliche Beschränkung. Innerhalb der Vorlesungszeit darfst du ja nicht mehr als 20 Stunden in der Woche machen, wenn du deinen Studentenstatus nicht gegen einen Arbeitnehmerstatus eintauschen und zum Beispiel sozialversicherungspflichtig werden willst. Die Höhe der Einkünfte spielt dann ebenfalls keine Rolle.
Auswirkungen auf die Sozialversicherung
Rentenversicherung
Bei befristeten Aushilfsjobs musst du keine Beiträge zur Rentenversicherung zahlen, wenn diese Beschäftigung nicht mehr als drei Monate beziehungsweise 70 Tage pro Jahr dauert. Manchmal liest man auch noch von einer kürzeren Zeitgrenze (zwei Monate, 50 Arbeitstage). Diese ist jedoch seit Januar 2015 nicht mehr gültig. Wichtig ist nur, dass die Stelle von Beginn an vertraglich befristet ist. Was du bei deinem Ferienjob verdienst, ist im Hinblick auf die Versicherung übrigens egal.
Nimmst du in einem Jahr mehrere solcher Jobs an, kann es passieren, dass der Zeitraum doch größer wird und du rentenversicherungspflichtig wirst. Dann teilst du dir mit deinem Arbeitgeber den Pflichtbeitrag von aktuell 18,6 Prozent. Bekommst du beispielsweise einen monatlichen Lohn von 1.750 Euro, werden dir davon 162,75 Euro für die Rentenversicherung abgezogen. Das gilt dann aber erst ab dem Zeitpunkt, an dem die Grenze überschritten wurde.
Noch mehr Infos...
... – auch zu anderen Jobformaten – bietet die Broschüre "Tipps für Studenten: Jobben und studieren" der Deutschen Rentenversicherung. Hier kannst du dir die Broschüre der Deutschen Rentenversicherung herunterladen.
Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung
Selbst wenn du die Grenze für die Rentenversicherung überschreitest, heißt das noch nicht, dass du auch gleich die Pflichtbeiträge für die anderen Sozialversicherungen zahlen musst. Sozialversicherungspflichtig wirst du erst, wenn du deine Aushilfsjobs mit über 20 Wochenstunden für insgesamt mehr als 26 Wochen im Jahr ausübst. Dann giltst du als Arbeitnehmer und musst monatlich in die Kranken-, Pflege-, und Arbeitslosenversicherung einzahlen.
Einzelheiten zum Thema Krankenversicherung erfragst du am besten direkt bei deiner Krankenkasse, da es teilweise Unterschiede gibt, vor allem auch bei der Beitragshöhe. Grundsätzlich wirst du überall aber günstig als Student/in eingestuft, "solange du deine Zeit und Arbeitskraft überwiegend dem Studium widmest". Und das ist eben der Fall, wenn du in der Vorlesungszeit höchstens 20 Stunden in der Woche machst. In der vorlesungsfreien Zeit ist die Stundenzahl auch hier unbegrenzt.
Falls du noch über die Versicherung deiner Eltern familienversichert bist – was ja generell bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres möglich ist –, darfst du im Semester maximal einen Mini-Job für 450 Euro im Monat annehmen. In den Ferien ist es dann in Ordnung, maximal zwei Monate lang mehr zu verdienen.
Wie sich der Semesterferienjob mit BAföG und Steuern verträgt
Bei den Versicherungen war es bislang egal, wie viel du verdient hast. Als BAföG-Empfänger solltest du die Höhe deines Lohns jedoch sehr wohl im Auge behalten, wenn du keine Abzüge riskieren möchtest. Anrechnungsfrei bleibt ein Bruttoeinkommen von 5.416 Euro – im Bewilligungszeitraum, nicht im Kalenderjahr. Ob das Geld aus langfristigen oder kurzfristigen Anstellungen kommt, spielt keine Rolle.
Ähnlich ist die Situation bei den Steuern. Liegt dein Einkommen unter dem sogenannten Grundfreibetrag von aktuell 9.408 Euro pro Jahr, musst du keine Abgaben leisten. Woher das Geld kommt, ist unwichtig. Anfang 2019 lag der Betrag noch bei 9.168 Euro.
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