Rundfunkbeitrag Befreiung: Diese 3 Dinge musst du tun!
Wenn du bestimmte Voraussetzungen erfüllst, kannst du dich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. | Foto: Nortonrsx/Getty Images
Die wichtigsten Infos zur Rundfunkbeitrag Befreiung
Papierkram gehört beim Aus- oder Umzug dazu. Ein Punkt auf der Liste ist die verpflichtende Anmeldung beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio zur Zahlung des Rundfunkbeitrags. Allerdings gibt es einige Regelungen, bei denen du dich von der Beitragszahlung befreien lassen kannst. Wir zeigen dir, ob du dich zu den Glücklichen zählen kannst, die sich den Rundfunkbeitrag sparen können.
Der Rundfunkbeitrag muss von jedem Haushalt gezahlt werden!
Die erste eigene Wohnung und das erste Mal raus aus dem "Hotel Mama" ist eine aufregende Erfahrung und ein großes Abenteuer. Doch nach den ersten Freiheitsgefühlen bricht auch schon der Alltag an. Der Haushalt muss gemacht werden, die Rechnungen müssen bezahlt werden und eins steht fest: alleine wohnen ist teuer. Die Kosten, die neben der Miete anfallen, summieren sich. Ein Kostenfaktor von monatlich 18,36 Euro ist der Rundfunkbeitrag, den viele immer noch GEZ nennen, der von jedem Haushalt bezahlt werden muss. Gerade im heutigen Zeitalter von Netflix und Smartphones besitzen viele Haushalte keine klassischen Rundfunkgeräte mehr, müssen den Rundfunkbeitrag aber trotzdem bezahlen. Das klingt unfair, funktioniert aber auf der Basis eines solidarischen Modells, welches das Ziel hat, den gesetzlichen Auftrag der Rundfunkanstalten zu sichern und gleichzeitig dessen Finanzierung gerecht aufzuteilen. Die Grundlage dieser Regelung ist der Rundfunkbeitragsvertrag, der festlegt, wie der Beitrag berechnet wird, wer ihn zahlen muss und wer sich befreien lassen kann.
Auch eine WG muss zahlen!
Grundsätzlich lässt sich sagen, dass alle, die in einer eigenen Wohnung oder einem eigenen Zimmer wohnen, sich anmelden und den Rundfunkbeitrag zahlen müssen. Das gilt auch für alle volljährigen Schüler, Auszubildende und Studierenden, die in einer eigenen Wohnung oder in einem Studentenwohnheim wohnen, sowie für ausländische Studierenden und Stipendiaten. Wohnst du in einer Wohngemeinschaft, gilt das Motto: "Einer für alle". Ein Mitbewohner muss gemeldet sein und den Beitrag für die Wohnung zahlen. Wie ihr den Beitrag untereinander aufteilt, ist euch überlassen. Der Rundfunkbeitrag muss auch noch bezahlt werden, wenn bereits mehrere WG-Bewohner vom Rundfunkbeitrag befreit sind, denn erst wenn alle Bewohner befreit sind, fällt kein Rundfunkbeitrag mehr für die Wohnung an.
So kannst du dich befreien lassen
Was sind also die Bedingungen, um sich befreien zu lassen? Zunächst darfst du nicht mehr bei deinen Eltern wohnen und erhältst gleichzeitig BAföG, Berufsausbildungsbeihilfen oder Ausbildungsgeld. Wenn du diese Punkte abhaken kannst, kannst du das Formular schriftlich beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio oder online auf der Rundfunkbeitrag Website einreichen. Zur Vervollständigung deines Antrages benötigst du eine aktuelle Bescheinigung der jeweiligen Ausbildungsförderung, die du dem Antrag hinzufügen musst, wie zum Beispiel deinen BAföG-Bescheid. Falls du den Nachweis noch nicht vorliegen hast oder jetzt erst merkst, dass du dich befreien lassen kannst, ist das kein Problem. Die Befreiung der Rundfunkbeitragspflicht kann bis zu drei Jahre rückwirkend gewährt werden. Sobald du also den Antrag erfolgreich versendet hast, beginnt die Befreiung und du kannst gegebenenfalls bereits gezahlte Beiträge zurückfordern.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dich vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen, wenn ein besonderer Härtefall vorliegt. Ein besonderer Härtefall liegt nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2018 vor, wenn jemand eine mit Sozialhilfeempfängern vergleichbare Bedürftigkeit nachweisen kann. Wenn dir beispielsweise als Studierender nach Abzug der Wohnkosten nur ein Einkommen zur Verfügung steht, das mit dem eines Sozialhilfeempfängers vergleichbar ist, und du auch über kein verwertbares Vermögen verfügst, giltst du als besonderer Härtefall. Das Urteil richtet sich auch an Ehe- oder eingetragene Lebenspartner. Sie müssen demzufolge für Zweitwohnungen keinen Rundfunkbeitrag zahlen, auch wenn sie schon für ihre Erstwohnung keinen zahlen, weil dieser von ihrem Partner oder Partnerin gezahlt wird. Die Rundfunkbefreiung war sonst nur für Personen möglich, die selbst mit ihrer Haupt- und Zweitwohnung bei der GEZ gemeldet sind. Am 1. November 2019 hat die GEZ das Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt.
Rundfunkbeitrag Befreiung: Wiederholungsantrag stellen!
Deine Befreiung vom Rundfunkbeitrag wird immer für den Zeitraum bewilligt, in dem dein aktueller Bescheid zum BAföG oder einer anderen Förderung gültig ist. Sollte die Bewilligung auslaufen, obwohl du noch weiterhin die Voraussetzungen für eine Befreiung erfüllst, musst du den Antrag erneut stellen. Diesen stellst du ganz genau so, wie den Erstantrag. Vergiss aber auf keinen Fall, deinen aktuellen Förderbescheid beizulegen. Nur damit kannst du vom Rundfunkbeitrag befreit werden.
Rundfunkbeitrag Befreiung: Schritt für Schritt
Damit mit deiner Rundfunkbeitragsbefreiung auch wirklich alles funktioniert, erklären wir dir noch einmal Schritt für Schritt, welche Voraussetzungen du erfüllen musst und wie du vorgehst.
- Voraussetzungen checken!
Um dich vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen, musst du nicht mehr zu Hause wohnen und Sozialleistungen, wie zum Beispiel BAföG, beziehen. Wenn du in einer WG wohnst, müssen alle Mitbewohner die Voraussetzungen erfüllen, sonst muss der Beitrag für die Wohnung gezahlt werden. - Antrag stellen
Ohne Antrag, keine Befreiung. Den Antrag zu Rundfunkbeitragsbefreiung kannst du ganz einfach online auf der Website des Rundfunkbeitrags stellen. Außerdem kannst du das Formular auch per Post an die folgende Adresse schicken:
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln
- Wiederholungsantrag nicht vergessen
Deine Befreiung ist nur so lange gültig, wie dir deine Sozialleistung bewilligt wurde. Wenn du zum Beispiel deinen BAföG-Folgeantrag eingereicht hast und dir die Förderung weiterhin bewilligt wurde, musst du mit deinem neuen BAföG Bescheid auch deine Befreiung neu beantragen.
Anmerkung der Redaktion: In der vorherigen Version des Artikels fehlte die Information zur Härtefallregelung. Diese wurde ergänzt. Stand: 26.11.2019
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