Rundfunkbeitrag Student: Das sind die wichtigsten Infos!
Wenn du als Student /-in in einer WG wohnst, kannst du dir den Rundfunkbeitrag mit deinen Mitbewohnern /-innen teilen. Foto: nortonrsx/Getty Images
Das steckt hinter dem Rundfunkbeitrag
Der Rundfunkbeitrag ist eine Gebühr des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland. Die Rundfunkanstalten ARD, ZDF und Deutschlandradio produzieren täglich Inhalte für Radio, Fernsehen und den Online-Bereich. Diese Inhalte sind frei verfügbar. Allerdings wird pro Haushalt dafür ein monatlicher Beitrag von 18,36 Euro verlangt, der die Finanzierung des Angebots sichern soll.
Hierbei kommt es nicht darauf an, ob du überhaupt einen Fernseher oder ein Radio besitzt, der Beitrag wird für jeden Haushalt erhoben. Im Gegensatz zu privaten Anbietern im Rundfunk soll bei den öffentlich-rechtlichen so eine von wirtschaftlichen und politischen Interessen unabhängige Berichterstattung gewährleistet werden. Auch die Landesmedienanstalten werden durch den Rundfunkbeitrag finanziert. Wie genau sich das Geld aufteilt, haben wir in einer Tabelle für dich zusammengefasst.
ARD | 12,78 Euro |
ZDF | 4,69 Euro |
Deutschlandradio | 0,54 Euro |
Landesmedienanstalten | 0,35 Euro |
Wohnsituation: Wer zahlt in der WG oder im Studierendenwohnheim?
Als Student /-in gibt es für dich verschiedene Wohnsituationen, die infrage kommen. Für alle gibt es bezüglich des Rundfunkbeitrags klare Regeln.
1. Zu Hause bei den Eltern wohnen
Wohnst du als Student /-in noch bei deinen Eltern, musst du dir um den Rundfunkbeitrag keine Gedanken machen. Da nur ein Beitrag pro Haushalt bezahlt werden muss, wird dies bereits von deinen Eltern übernommen.
2. Studierendenwohnheim
Ein Zimmer im Studierendenwohnheim wird als eigene Wohnung gezählt. Auch, wenn du beispielsweise kein eigenes Bad oder eine eigene Küche hast. Wenn du in einem Studierendenwohnheim wohnst, musst du also ganz normal die 17,50 Euro im Monat bezahlen.
3. WG
Wohnst du in einer Wohngemeinschaft, teilt ihr euch ähnlich wie Miete und Stromkosten auch den Rundfunkbeitrag. Ihr müsst also gemeinsam 18,36 Euro im Monat zahlen, egal, wie viele in der WG wohnen. Am besten verrechnet ihr diese Kosten direkt mit eurer veranschlagten Warmmiete.
Zahlungsrhythmus
Du kannst selbst entscheiden, in welchem Rhythmus du den Rundfunkbeitrag zahlst. Zur Auswahl steht eine Zahlung alle drei Monate (55,08 Euro), halbjährlich (110,16 Euro) oder jährlich (220,32 Euro).
Rundfunkbeitrag und BAföG
Als Student /-in hast du die Möglichkeit, dich vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen. Dies ist möglich, wenn du BAföG bekommst. In diesem Fall bist du wegen des geringen Einkommens nicht dazu verpflichtet, einen Rundfunkbeitrag zu zahlen.
Wenn du nur ganz knapp kein BAföG bekommst, dein Einkommen dementsprechend trotzdem sehr niedrig ist, könntest du es mit einem Härtefall-Antrag versuchen. In diesem Fall darf dein Einkommen maximal 18,36 Euro zu hoch sein, also genau die Höhe des monatlichen Rundfunkbeitrags. Bei Härtefall-Anträgen wird allerdings sehr individuell entschieden, ob du von der Beitragspflicht befreit wirst oder nicht.
Wenn du in einer WG wohnst, in der jemand vom Rundfunkbeitrag befreit ist, muss der Rest von euch den Beitrag trotzdem bezahlen. Eine Befreiung für die ganze WG gäbe es nur, wenn alle Mitbewohner /-innen befreit sind.
Weitere Befreiungsgründe
Neben dem Bezug von BAföG gibt es noch weitere Gründe, vom Rundfunkbeitrag befreit zu werden. Auch Menschen, die Arbeitslosengeld 2, Sozialhilfe oder eine Grundsicherung im Alter erhalten, müssen keinen Beitrag sein. Das Gleiche gilt für taubblinde Menschen und Empfänger*innen von Blindenhilfe.
So kannst du die Befreiung beantragen
Wenn du berechtigt bist, dich vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen, musst du ein entsprechendes Antragsformular ausfüllen. Das Formular findest du unter rundfunkbeitrag.de. Zusätzlich zum ausgefüllten Formular brauchst du noch eine aktuelle Bescheinigung über deinen BAföG-Bezug oder dein geringes Einkommen. Diese Dokumente schickst du dann an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.
Früher GEZ, heute Beitragsservice
Der Rundfunkbeitrag wurde und wird immer noch oft als GEZ bezeichnet. Allerdings ist das nicht ganz richtig. Denn die GEZ (Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland) war quasi nur die zentrale Stelle, die für die Verwaltung der damals noch sogenannten Rundfunkgebühren zuständig war. Seit der Rundfunkbeitrag seinen heutigen Namen hat und nicht mehr gerätebezogen ist, ist der Beitragsservice dafür zuständig.
Übersicht: Alle Infos zum Rundfunkbeitrag als Student /-in
- Der Rundfunkbeitrag wird vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk erhoben und soll eine unabhängige Berichterstattung ermöglichen.
- Der Beitrag beträgt 18,36 Euro im Monat und muss auch bezahlt werden, wenn du als Student /-in in einer WG oder einem Studierendenwohnheim lebst.
- Wenn du BAföG beziehst, kannst du dich von der Beitragspflicht befreien lassen.
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