Freiberuflich Nachhilfe geben: Diese 7 Dinge musst du beachten!
Als Student /-in kannst du als freiberufliche /-r Nachhilfelehrer /-in profitieren. | Foto: Alexis Brown / Unsplash
Nachhilfe geben freiberuflich: Das solltest du wissen
In den meisten Fällen wirst du bisher nicht mit einer freiberuflichen Tätigkeit in Kontakt gekommen sein. Die Möglichkeiten der Ausübung des Jobs als Nachhilfelehrer /-in sind vielseitig. Von einer Anstellung auf 450 Euro Basis bei einem Nachhilfeinstitut, Werkstudent /-in bis zu einer freiberuflichen Tätigkeit ist alles dabei.
Damit du dennoch gut informiert bist, haben wir hier für dich die sieben wichtigsten Dinge zusammengefasst.
Definition
Was bedeutet es eigentlich freiberuflich tätig zu sein? Grob gesagt heißt es, dass man selbstständig tätig ist und kein Gewerbe anmelden muss. Als Freiberufler /-in bist du in keinem Angestelltenverhältnis, sondern bist dein /-e eigene /-r Chef /-in. Nach dem Einkommensteuergesetz ist Freiberufler /-in, wer "selbstständig eine Tätigkeit ausübt, die wissenschaftlicher, künstlerischer, schriftstellerischer, unterrichtender oder erzieherischer Art ist." (§ 18 EStG)
Abgrenzung Gewerbetreibende /-r und Freiberufler /-in
Als Erstes muss geklärt werden, ob du mit deiner Nachhilfe als Freiberufler /-in oder Gewerbetreibende /-r behandelt wirst.
Als Gewerbetreibende /-r musst du ein Gewerbe beim Finanzamt anmelden und eine Gewerbesteuer abführen. Grob gesagt bist du ein /-e Gewerbetreibende /-r, wenn:
- Du einer Tätigkeit selbstständig,
- mit Gewinnabsicht
- unter Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr nachgehst.
Das ist oft der Fall, wenn du beispielsweise ein Geschäftsmodell für deine Nachhilfe hast, die Tätigkeit zu deinem Hauptberuf machen möchtest und neben den Nachhilfestunden auch das jeweilige Material verkaufen möchtest.
Gemäß dem Einkommensteuergesetz (§ 18 Absatz 1), bist du Freiberufler /-in, wenn du einen der dort genannten Tätigkeiten ausübst. Die Unterteilung sieht folgende Gruppen vor:
- Katalogberufe
- katalogähnliche Berufe
- Tätigkeitsberufe
Zu den Katalogberufen zählen neben Heilberufen und beratenden Berufen auch informationsvermittelnde Berufe wie die Nachhilfe.
Zu welcher Gruppe du speziell mit deiner Nachhilfetätigkeit gehörst, hängt aber immer vom Einzelfall ab.
Wenn du dir dabei unsicher bist, frag bei deinem zuständigen Finanzamt nach.
Freiberuflich Nachhilfe geben: Anmeldung
Zunächst stellt sich die Frage, ob eine Anmeldung deiner Nachhilfestunden beim Finanzamt überhaupt erforderlich ist. Das hängt davon ab, ob du regelmäßig Nachhilfe gibst und ob du damit auch Geld verdienst. Wenn du bloß unregelmäßig Nachhilfestunden gibst, beispielsweise in deiner Nachbarschaft oder bei Bekannten, und dazu als Entschädigung ein wenig Geld bekommst, musst du dies nicht beim Finanzamt melden.
Liegt durch deine Nachhilfe jedoch ein regelmäßiger Verdienst vor, der nicht unwesentlich zu deinem Lebensunterhalt beiträgt, musst du die Tätigkeit in der Regel beim Finanzamt anmelden. Dazu gehst du einfach zu deinem zuständigen Finanzamt und fragst, welche Unterlagen für eine Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit erforderlich sind. Alternativ kannst du dich auch online über das ELSTER-Portal der Finanzämter selbst anmelden. Dazu musst du den Bogen zur "steuerlichen Erfassung" ausfüllen.
Nachdem alles geprüft und freigegeben wurde, erhältst du innerhalb weniger Wochen über deinen neuen Status als Freiberufler /-in Bescheid.
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Auswirkungen auf die Krankenversicherung
Bis zum 25. Lebensjahr hast du dich bestimmt noch nicht wirklich viel mit deiner Krankenversicherung auseinandergesetzt, da du in der Regel in dieser Zeit noch über die Familienversicherung geschützt bist. Wie ist das aber, wenn du nun als Freiberufler /-in tätig bist?
Stundenzahl
Grundsätzlich ändert sich bei deiner Krankenversicherung erstmal nichts, solange dein Studium ein Hauptberuf bleibt.
Wann das der Fall ist, hängt von deiner wöchentlichen Arbeitszeit ab: Solange du weniger als 20 Stunden als Nachhilfelehrer /-in tätig bist, zählt das unproblematisch als Nebenjob. Dein Studium bleibt also weiterhin deine Hauptbeschäftigung und an deinem Status als Krankenversicherte /-r ändert sich nichts.
Verdienst
Auch dein Verdienst als Nachhilfelehrer /-in spielt für deine Krankenversicherung eine Rolle. Übersteigen die Einnahmen monatlich einen von deiner Krankenkasse festgesetzten Betrag, ändert sich dein Status als Student /-in bei deiner Krankenversicherung hin zum /-r Selbständigen. Sie geht dann davon aus, dass du mit der Nachhilfe deinen Lebensunterhalt verdienst. Du kannst zwischen einer privaten Versicherung oder der gesetzlichen Versicherung wählen. Dadurch ändern sich auch die Beiträge, die bei jeder Krankenversicherung unterschiedlich sind. Es bietet sich also in jedem Fall an, dass du dich vor deiner freiberuflichen Tätigkeit bei deiner Krankenversicherung über all diese Faktoren informierst. Mittlerweile bieten viele Krankenkassen spezielle Sprechstunden oder Formulare für den Fall an, dass eine freiberufliche Tätigkeit aufgenommen wird.
Rentenversicherung
Grundsätzlich unterliegst du als freiberufliche /-r Nachhilfelehrer /-in nicht der Rentenversicherungspflicht. Das heißt, dass du diese nicht abführen musst. Einige andere freiberufliche Tätigkeiten, wie beispielsweise Hebammen oder Ärzte /-innen müssen dennoch über die jeweils zuständigen Kammern Rentenversicherungsbeiträge abführen. Man kann sich davon jedoch auf Antrag befreien lassen.
Möchtest du in die Rentenversicherung einzahlen, kannst du das natürlich auf privaten Wege machen, indem du freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlst. Auf Grundlage dieser Einzahlungen erhältst du dann im Alter den entsprechenden Auszahlungsbetrag und bist so im besten Falle gut abgesichert.
Steuern
Als Freiberufler /-in bist du umsatzsteuerpflichtig. Je nach Tätigkeit musst du sieben Prozent oder 19 Prozent Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen. Von dieser Pflicht kannst du jedoch befreit sein, wenn du unter die sogenannte "Kleinunternehmer-Regelung" fällst. Das ist dann der Fall, wenn du im vergangenen Jahr unter 22.000 Euro verdient hast und im folgenden Jahr voraussichtlich nicht über 50.000 Euro verdienen wirst. Du musst dann keine Umsatzsteuer abführen und kannst auf deinen Rechnungen Netto-Beträge ausweisen.
Sofern dein Verdienst über 9.984 Euro liegt, musst du auch eine Steuererklärung abgeben. Alles, was darunter liegt, wird nicht versteuert. Als Freiberufler /-in kannst du eine sogenannte Einnahme-Überschuss-Rechnung vorlegen. Dabei stellst du deine Einnahmen und Ausgaben aus dem jeweiligen Jahr gegenüber. Die Differenz daraus ist die zu versteuernde Summe. Wenn du dir bei der Buchführung unsicher bist, frage bei einem /-r Steuerberater /-in nach, oder lade dir eine entsprechende Software oder App herunter.
Verdienst
Wenn du freiberuflich Nachhilfe gibst, kannst du selbst über dein Gehalt entscheiden. Dabei solltest du verschiedene Faktoren in die Bezahlung einfließen lassen. Einige Beispiele sind:
- Qualifikation(en)
- Klasse und Fach
- ortsübliche Preise anderer Nachhilfelehrer /-innen
- Ort der Nachhilfe (Zu Hause oder online)
Als freiberufliche /-r Nachhilfelehrer /-in verdienst du in der Regel mehr als ein /-e angestellte /-r Nachhilfelehrer /-in. Bedenke jedoch auch, dass du deine Nachhilfeschüler /-innen selbst suchen und dich eigenständig um Unterrichtsinhalte und Material kümmern musst.
Ein Verdienst zwischen 15 und 30 Euro je nach Qualifikation ist normal. Du kannst natürlich auf zusätzliche Honorare für den Fall vereinbaren, dass eine bestimmte Klausur mit einer guten Note bestanden wird, oder du ein anderes vorher festgelegtes Ziel erreichst. Solange du es gut begründen kannst, wird dir wahrscheinlich niemand eine Gehaltserhöhung verweigern.
Zeiteinteilung
Gleiches gilt für deine Zeiteinteilung. Als Freiberufler /-in bist du frei! Du bist dein /-e eigene /-r Chef /-in und kannst eigenständig über deine Arbeitszeiten entscheiden. Wenn du die Tätigkeit als Nachhilfelehrer /-in nebenberuflich ausüben möchtest und dein Studium weiterhin deine Hauptbeschäftigung bleiben soll, musst du allerdings darauf achten, dass du nicht mehr als 20 Stunden pro Woche als Freiberufler /-in arbeitest.
In der Regel kannst du anfangs etwas mehr Zeit für die Vorbereitung deiner Stunden einplanen. Bist du erfahrener und hast einen groben Plan, geht die Nachhilfe schneller und auch einfacher von der Hand.
Etablierung/Werbung
Wenn du als freiberufliche /-r Nachhilfelehrer /-in erfolgreich sein möchtest, musst du dich in diesem Bereich etablieren. Es gibt wahrscheinlich unzählige andere Nachhilfelehrer /-innen in deiner Umgebung. Warum sollten sich die Schüler /-innen für dich entscheiden? Gerade wenn du deine freiberufliche Nachhilfe als Hauptbeschäftigung ausüben willst, solltest du dich mit dieser Frage beschäftigen.
Deshalb sind hier ein paar Tipps, mit denen du auf dich aufmerksam machen kannst:
- Mund-zu-Mund-Propaganda: Erzähle in deinem Umfeld, dass du dich als Nachhilfelehrer /-in selbständig gemacht hast. Oft ist das der einfachste und beste Weg, auf sich aufmerksam zu machen.
- Hänge Flyer von dir an verschiedenen Orten aus, oder verteile sie.
- Erstelle eine Website.
- Versuche dich abzuheben: Biete ausgefallene oder besonders schwierige Fächer zur Nachhilfe an. Bei einem Nischenfach gibt es in der Regel weniger Konkurrenz.
- Planung ist das A und O: Versuche so gut es geht zukunftsorientiert zu planen.
FAQ: Häufig gestellte Fragen
Nachhilfe geben freiberuflich: alle Infos auf einen Blick
- Freiberufliches Nachhilfegeben kann dein Haupt- oder Nebenjob sein.
- Die Tätigkeit muss, wenn sie regelmäßig gegen Geld stattfindet, beim Finanzamt angemeldet werden.
- Bei einem Verdienst unter 9.984 Euro musst du keine Steuern zahlen.
- Wenn du unter die Kleinunternehmer-Regelung fällst, musst du auch keine Umsatzsteuer ausweisen.
- Ob und wie sich dein Status als Student /-in ändert, hängt immer vom Einzelfall ab: Frage bei Unsicherheiten immer bei deiner Krankenversicherung oder dem zuständigen Finanzamt nach.
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