BAföG Verlängerung: So bekommst du länger BAföG
Unter bestimmten Voraussetzung kannst du eine BAföG Verlängerung bekommen. | Foto: Comeback Images/Getty Images
BAföG Verlängerung: nicht automatisch
Einen BAföG-Antrag zu stellen, kann zum Teil etwas kompliziert sein. Und auch das ganze Drumherum ist nicht immer ganz leicht zu durchblicken. So verlängert sich dein BAföG Anspruch zum Beispiel nicht automatisch, sondern gilt immer nur für ein Jahr – und das in den meisten Fällen auch nur für die Dauer der Regelstudienzeit. Überschreitest du diese, ist dein Anspruch auf die Förderung erstmal weg. Wann es sich dennoch lohnt, einen neuen Antrag zu stellen und welche Voraussetzungen für eine BAföG Verlängerung gelten, liest du hier.
BAföG Verlängerung: Diese fünf Voraussetzungen gibt es
Du studierst über die Regelstudienzeit hinaus und möchtest weiterhin BAföG erhalten? Das ist nicht unmöglich: Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du die Förderung auch über die Regelstudienzeit hinaus erhalten. Eine BAföG Verlängerung ist nach § 15 BAföG Abs. 3 möglich, wenn du die Förderungshöchstdauer
- aus schwerwiegenden Gründen,
- infolge der Pflege eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen, der mindestens im Pflegegrad 3 eingeordnet ist,
- infolge einer Mitwirkung in einem gesetzlich oder satzungsmäßig vorgesehenen Gremium oder Organ,
- infolge des erstmaligen Nichtbestehens der Abschlussprüfung oder
- infolge einer Behinderung, Schwangerschaft oder der Pflege und Erziehung eines Kindes bis zu 14 Jahren
überschritten hast.
Auch als Hilfe zum Studienabschluss kannst du unter bestimmten Bedingungen für höchstens zwölf Monate die Ausbildungsförderung nach dem Ende der Förderungshöchstdauer erhalten. Im Folgenden erklären wir dir Punkt für Punkt, was du dabei beachten musst.
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Wichtig: Hast du die Förderungshöchstdauer noch nicht überschritten, musst du keinen Antrag auf BAföG Verlängerung, sondern einen BAföG-Folgeantrag stellen.
1. Schwerwiegende Gründe
Wenn du schwerwiegende Gründe vorweist, kannst du eine BAföG Verlängerung erwirken. Als schwerwiegend gilt zum Beispiel eine Krankheit, die du durch ein Attest nachweisen musst. Auch, wenn ein Prüfer erkrankt und du deshalb eine Prüfung nicht ablegen kannst, kannst du einen Antrag auf BAföG Verlängerung stellen. Gleiches gilt bei einer verspäteten Zulassung zu einer notwendigen Lehrveranstaltung oder wenn du zum ersten Mal eine Zwischen- oder Modulprüfung nicht bestehst, die Voraussetzung für das Weiterführen des Studiums ist.
Wichtig ist: Diese Gründe müssen ursächlich für die Verzögerung deines Studiums sein. Nur dann gelten sie bei einem Antrag auf Verlängerung der Förderung.
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2. Pflege eines Angehörigen
Wenn du zu Hause einen nahen Angehörigen pflegst, der mindestens in Pflegegrad 3 eingeordnet ist, kannst du ebenfalls eine BAföG Verlängerung beantragen.
3. Engagement in einem Gremium oder Organ
Engagierst du dich während deines Studiums in einem gesetzlich oder satzungsmäßig vorgesehenen Gremium oder Organ deiner Hochschule oder in der Selbstverwaltung der Studierenden, kannst du über die Höchstförderungsdauer hinaus BAföG bekommen. Gleiches gilt bei einem Engagement in einem Gremium oder Organ der Studentenwerke oder der Länder. Eine Verlängerung der Förderung um mehr als zwei Semester ist hier in der Regel nicht möglich.
4. Nichtbestehen der Abschlussprüfung
Solltest du deine Abschlussprüfung im ersten Versuch nicht bestehen, kannst du im Anschluss trotzdem weiter mit BAföG gefördert werden.
Wenn du bei der Prüfung getäuscht oder sie nicht angetreten hast, kann die Förderungsdauer nicht verlängert werden. Auch bei modularisierten Studiengängen kann diese Regel nicht angewandt werden, außer wenn eine bestimmte Modulprüfung verbindlich als Abschlussprüfung vorgeschrieben ist.
5. Behinderung, Schwangerschaft oder die Betreuung eines Kindes
Wenn du eine Behinderung hast, die ursächlich für eine Verzögerung deiner Ausbildung ist, kannst du auch über die Förderungshöchstdauer mit BAföG gefördert werden. Als Nachweis akzeptiert das BAföG-Amt beispielsweise einen Schwerbehindertenausweis oder auch ein ärztliches Gutachten.
Das Deutsche Studentenwerk rät dazu, die eigene Leistungsfähigkeit ab dem ersten Semester realistisch einzuschätzen und Verzögerungen im Studienverlauf aufgrund einer Behinderung oder schwerer Krankheit vor dem verpflichtenden Leistungsnachweis am Ende des vierten Semesters dem BAföG-Amt frühzeitig mitzuteilen. Um behinderungsbedingte Verzögerungen bei Bedarf nachweisen zu können, ist die Dokumentation des Studienverlaufs sinnvoll. Wenn du Nachteilsausgleiche im Studium in Anspruch nimmst, kannst das ebenfalls ein wichtiges Indiz für das Amt für Ausbildungsförderung sein.
Solltest du im Studium schwanger werden oder ein Kind unter 14 Jahren betreuen müssen, kannst du ebenfalls eine BAföG Verlängerung beantragen.
BAföG Verlängerung beantragen
Die BAföG Verlängerung beantragst du bei deinem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung. Dazu genügt eine formlose Erklärung, in der du mindestens einen der oben genannten Gründe aufführst und belegst. Wichtig: Deinen Verlängerungsantrag musst du rechtzeitig stellen, nämlich vor Ende des aktuellen Bewilligungszeitraums. Falls du dir bei der Beantragung unsicher bist, lass dich an deiner Hochschule beraten oder kontaktiere direkt dein Amt für Ausbildungsförderung.
Keine Höchstzahl an Verlängerungssemestern
Eine Höchstzahl an Verlängerungssemestern gibt es nicht. Das hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz am 25.10.2017 entschieden. In dem Urteil (Aktenzeichen 7 A 10935/17) heißt es: "Eine Höchstzahl an Verlängerungssemestern – etwa im Verhältnis zur Förderungshöchstdauer – sieht das BAföG Gesetz nicht vor, so dass die Angemessenheit bei einer andauernden Behinderung nicht an einer bestimmten Grenze endet und insbesondere nicht eine Studierfähigkeit von mindestens 50 % zu verlangen, sondern eine Verlängerung über die Förderungshöchstdauer hinaus vielmehr davon abhängig ist, dass die sonstigen Förderungsvoraussetzungen bejaht werden können."
Kein Aufsparen von Ansprüchen möglich
Ein Aufsparen von Ansprüchen für die Zeit nach Ablauf der Regelstudienzeit ist nicht möglich. Bei der Prüfung von BAföG-Anträgen werden die Hochschulsemester insgesamt gezählt – ob du in dieser Zeit BAföG erhalten hast oder nicht, spielt keine Rolle.
Rückzahlung bei einer BAföG Verlängerung
Wie die Rückzahlung bei einer BAföG Verlängerung geregelt ist, hängt von deinem Grund dafür ab. Bei einer Behinderung, Schwangerschaft oder der Betreuung eines Kindes erhältst du die Förderung als Vollzuschuss, in anderen Fällen ist die Hälfte des BAföGs ein zinsloses Darlehen, das du zurückzahlen musst.
In der folgenden Übersicht siehst du genau, wann du die Förderung zur Hälfte zurückzahlen musst und wann es sich dabei um einen Vollzuschuss handelt.
BAföG Verlängerung wegen | Förderung durch Zuschuss + Darlehen | Förderung durch Vollzuschuss |
---|---|---|
Krankheit | X | |
Verschulden der Hochschule | X | |
Gremienarbeit | X | |
Erstmaligem Nichtbestehen einer Prüfung | X | |
Pflege von Angehörigen | X | |
Schwangerschaft | X | |
Kindeserziehung | X |
Hilfe zum Studienabschluss
Solltest du keine BAföG Verlängerung bekommen, kannst du Hilfe zum Studienabschluss beantragen. Das ist ein zinsloses Staatsdarlehen. Hierfür gibt es drei Voraussetzungen: Du musst dem Grunde nach förderungsfähig sein und darfst noch nicht mehr als vier Semester über der Regelstudienzeit liegen. Außerdem musst du eine Bescheinigung deiner Hochschule vorlegen, dass du dein Studium in spätestens zwölf Monaten abschließen kannst. Alternativ dazu gibt es auch günstige Studienabschlussdarlehen, die für dich infrage kommen können.
FAQ: Häufige Fragen zur BAföG Verlängerung
BAföG Verlängerung im Überblick
- BAföG kannst du unter bestimmten Voraussetzungen auch über die Regelstudienzeit hinaus bekommen.
- Eine BAföG Verlängerung ist möglich, wenn du die Förderungshöchstdauer aus schwerwiegenden Gründen, infolge der Pflege eines nahen Angehörigen, infolge einer Mitwirkung in einem gesetzlich oder satzungsmäßig vorgesehenen Gremium oder Organ, infolge des erstmaligen Nichtbestehens der Abschlussprüfung oder infolge einer Behinderung, Schwangerschaft oder der Pflege und Erziehung eines Kindes bis zu 14 Jahren überschritten hast.
- Die BAföG Verlängerung musst du frühzeitig bei deinem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung beantragen.
- Alternativ dazu kannst du Hilfe zum Studienabschluss beantragen.
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