BAföG-Folgeantrag: Was du bei der Antragsstellung beachten musst

Julian Baltruschat - 16.01.2023

BAföG Folgeantrag stellen

Den Folgeantrag musst du zwei Monate vor Semesterstart einreichen. | Foto: Alexas-Fotos/pixabay

BAföG-Folgeantrag: auf keinen Fall vergessen

Wenn du schon einmal einen BAföG-Antrag gestellt hast, weißt du, dass das ein ziemlicher bürokratischer Aufwand ist. Und leider wird dieser dich auch durch dein Studium begleiten. Denn einmal Antrag stellen und BAföG beziehen ist leider nicht. Nach deinem Erstantrag musst du jedes Jahr einen neuen Antrag stellen, den sogenannten BAföG-Folgeantrag. Was du dabei beachten musst und an welche Fristen du dich halten solltest, um pünktlich zum neuen Semester dein Geld zu bekommen, erklären wir dir hier.

Was ist der BAföG-Folgeantrag?

Ähnlich wie beim Wohngeld musst du jedes Jahr aufs Neue einen Antrag stellen, um auch für das folgende Jahr weiterhin Bezüge zu bekommen. Und genau diese Funktion erfüllt der BAföG-Folgeantrag. Er garantiert, dass du auch im kommenden Jahr deine gesetzliche zugesicherte Unterstützung bekommst.

BAföG-Folgeantrag: Gibt es Unterschiede zum Erstantrag?

Einen wirklich großen Unterschied zwischen dem Erst- und dem Folgeantrag gibt es nicht. Der Folgeantrag ähnelt dem ersten fast eins zu ens – lediglich deinen Lebenslauf brauchst du nicht erneut einreichen. Beachte aber, dass du ab dem vierten Semester deine Leistungsnachweise beifügen musst. Bei unzureichendem Credit Points liegt kein BAföG-Anspruch mehr vor, im schlimmsten Fall verlierst du deinen Anspruch auf Ausbildungsförderung sogar komplett..

Das heißt nicht zwangsläufig, dass deine Zahlungen für immer verfallen. Du musst die verpassten Leistungen aus dem vierten Semester im folgenden Semester nachholen. Das bedeutet für dich dann doppelten Stress: Es reicht nämlich nicht, am Ende des fünften Semesters wieder auf dem Stand des vierten zu sein.

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Je früher, desto besser!

Du kennst es vielleicht vom Vertrag im Fitnessstudio: Da vergisst du eben mal den Vertrag zu kündigen und zack – müssen für die nächsten zwölf Monate wieder Gebühren gezahlt werden. Beim BAföG-Folgeantrag ist die Situation ähnlich, nur, dass dir hier dann das Geld und damit eine wichtige Einkommensquelle fehlt. Vergisst du, den Antrag rechtzeitig einzureichen, kann das für dich große Probleme bedeuten: Im schlimmsten Fall kann es sein, dass du mehrere Monate ohne BAföG auskommen musst.

Aber keine Bange – der Anspruch verfällt nicht endgültig. Nachdem die Unterlagen eingegangen und bearbeitet wurden, wird dir das noch ausstehende Geld nachgezahlt. Deshalb empfehlen wir dir, mindestens zwei Monate vor der Bewilligungsfrist die Unterlagen einzureichen, damit du in keiner Notsituation landest. Reichst du deine Unterlagen rechtzeitig ein, ist die Unterstützung dementsprechend auch vor dem Gesetz gesichert.

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TIPP: Deinen BAföG-Erstantrag kannst du online stellen. Der Folgeantrag muss aber trotzdem ganz klassisch beim Amt eingereicht werden. 

Vorsicht: Unterschiedliche Fristen an FH und Uni beachten!

Viele Studierenden verwechseln häufig die Einreichfristen der Unis und der FHs. Die sind nämlich minimal verschoben. Vertauschst du die Fristen und reichst die Dokumente zu spät ein, musst du, wie oben beschrieben, mit Verzögerungen rechnen.

Wintersemester

Semesterbeginn an den Unis im Wintersemester ist generell der 1. Oktober. Du musst also spätestens bis zum 31. Juli deine Unterlagen eingereicht haben. An der FH geht das Semester aber schon am 1. September los. Dementsprechend musst du auch früher deinen Antrag einreichen – also bis zum 30. Juni.

Sommersemester

Da das Sommersemester an den FHs schon am 1. März beginnt, solltest du deine Unterlagen bis zum 31. Dezember abgegeben haben. An den Unis geht es am 1. April los, daher solltest du den Folgeantrag bis zum 31. Januar gestellt haben.

Tipp

Um die Fristen auf keinen Fall zu verpassen, erstellst du dir am besten mehrere Erinnerungen auf deinem Handy, Laptop, Tablet etc. Oder ganz altmodisch: Einfach einen guten alten Post-it-Zettel an den Kühlschrank oder die Pinnwand kleben.

FAQ: Häufige Fragen

Was brauche ich für einen BAföG-Folgeantrag?

Die Unterlagen, die du für deinen BAföG-Folgeantrag brauchst, sind ähnlich zu denen im Erstantrag und in den Formularen angegeben. So gehören zum Beispiel ein Kontoauszug, deine Leistungsnachweise, Einkommensnachweise der Eltern, deine Arbeitsverträge, eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung sowie Ausbildungsbescheinigungen deiner Geschwister dazu.

Bis wann muss man BAföG-Folgeantrag stellen?

Im Wintersemester solltest du an der Uni spätestens bis zum 31. Juli den Folgeantrag eingereicht haben, studierst du an einer FH reichst du ihn am besten spätestens am 30. Juni ein. Fürs Sommersemester solltest du den Antrag spätestens am 31. Dezember (FH) bzw. 31. Januar (Uni) eingereicht haben.

Was passiert, wenn man BAföG zu spät beantragt?

Wenn du BAföG zu spät beantragst, bekommst du erstmal kein Geld. Sobald dein Antrag aber eingereicht und bearbeitet ist, wird dir das Geld rückwirkend für den entsprechenden Bewilligungszeitraum ausgezahlt. Einen Antrag zu spät einzureichen bedeutet also nicht, dass dein Geld für immer verloren ist und du keinen Anspruch mehr auf BAföG hast.

Der BAföG-Folgeantrag im Überblick

  • Der BAföG-Folgeantrag ist ein Antrag, den du nach deinem Erstantrag stellst.
  • Dein BAfög-Anspruch wird jährlich festgelegt und immer wieder neu berechnet. Deswegen musst du jedes Jahr einen BAföG-Folgeantrag stellen.
  • Zu den Nachweisen, die du den Formularen beifügen musst, gehören unter anderem Leistungsnachweise, Kontoauszüge, eine Immatrikulationsbescheinigung und Einkommensnachweise von dir und deinen Eltern.
  • Je früher du den Folgeantrag stellst, desto besser!
  • Setze dir auf jeden Fall eine Erinnerung und beachte die Fristen, damit du rechtzeitig zum Semesterstart dein Geld bekommst.

 

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