Steuererklärung für Studierende

Foto: Getty Images / PeopleVideos
Müssen Studierende eine Steuererklärung abgeben?
Studierende sind in der Regel nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, da sie kein hohes Einkommen erzielen. Die Abgabe einer Steuererklärung ist für Studierende freiwillig.
Eine Steuererklärung musst du nur abgeben, wenn dein Einkommen den Grundfreibetrag überschreitet, der 2024 bei 11.604 Euro liegt. Zur Abgabe einer Steuererklärung bist du auch verpflichtet, wenn du:
- selbstständig bist
- Mieteinnahmen erzielst
- über Kapitaleinkünfte verfügst
- mehrere Tätigkeiten bei verschiedenen Arbeitgebern ausübst
Auch hier gilt, dass du nicht zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet bist, wenn deine Einkünfte unter dem Grundfreibetrag liegen.
Studiengebühren von der Steuer absetzen
Du kannst die Studiengebühren oder Semestergebühren von der Steuer absetzen. Während der Erstausbildung ist das nicht bei den Werbungskosten möglich. Du setzt die Studiengebühren als Sonderausgaben ab. Sonderausgaben sind jährlich bis zu 6.000 Euro steuerlich absetzbar. Neben den Studiengebühren kannst du noch andere Ausgaben als Sonderausgaben absetzen. Hier kommt es darauf an, dass der Betrag von 6.000 Euro nicht überschritten wird.
Während eines Zweitstudiums, wie einem zweiten Bachelor oder einem aufbauenden Masterstudium, setzt du die Studiengebühren als Werbungskosten steuerlich ab. Im Gegensatz zu den Sonderausgaben sind Werbungskosten in unbegrenzter Höhe steuerlich absetzbar.
Tipp: Auch ein Bachelorstudium kann ein Zweitstudium sein, wenn du vor dem Studium eine Ausbildung absolviert hast.
Weitere Ausgaben, die steuerlich absetzbar sind
Studierende können noch andere Ausgaben steuerlich absetzen. Ob du diese Ausgaben als Sonderausgaben oder als Werbungskosten geltend machst, hängt auch hier davon ab, ob es sich um die Erstausbildung oder ein Zweitstudium handelt. Bei einem Erststudium zählen die Ausgaben als Sonderausgaben, bei einem Zweitstudium als Werbungskosten.
Du kannst neben den Studiengebühren die folgenden Kosten steuerlich absetzen:
- Fachliteratur, Arbeitsmaterial, Prüfungsgebühren, Zulassungsgebühren, Computer und Büromaterialien
- Lehrgangsgebühren, Sprachkurse, Nachhilfestunden
- Kosten für Auslandssemester, Auslandspraktika, Exkursionen und Sprachreisen
- Beiträge für Studentenwerke
- Bewerbungskosten mit 8,50 Euro für Bewerbungen mit Bewerbungsmappe und 2,50 Euro ohne Bewerbungsmappe
- Zinsen für Studienkredite, Stipendien oder BAföG
- Kontoführungsgebühren pauschal mit 16,00 Euro pro Jahr
- Umzugskosten
- Fahrkosten zwischen Wohnung und Uni oder Bibliothek
Tipp: Du musst bei deiner Steuererklärung keine Belege beifügen, vor allem nicht, wenn du sie online abgibst. Du solltest die Belege jedoch aufbewahren, da sie das Finanzamt nachfordern kann.
Krankenversicherung und weitere Möglichkeiten
Bist du in der Krankenversicherung nicht mehr über deine Eltern familienversichert, sondern selbst krankenversichert, kannst du die Beiträge steuerlich absetzen. Das ist auch bei einer Auslandskrankenversicherung möglich, die dann sinnvoll ist, wenn du dich für ein Auslandssemester oder Auslandspraktikum entscheidest.
Du kannst noch weitere Versicherungsbeiträge steuerlich absetzen, wenn du selbst die Beiträge zahlst:
- Zahnzusatzversicherung
- Unfallversicherung
- private Rentenversicherung, beispielsweise Riesterrente
- wenn vorhanden, Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Unabhängig davon, ob es sich um eine Erstausbildung oder ein Zweitstudium handelt, gehören die Beiträge für die Versicherungen immer zu den Sonderausgaben.
Steuerliche Vorteile für Studierende
Studierende haben keine steuerlichen Vorteile gegenüber anderen steuerpflichtigen Personen. Du hast keine andere Steuerklasse. Bist du noch Single, hast du die Steuerklasse 1, bei der die steuerliche Belastung hoch ist. Geringer fällt die steuerliche Belastung aus, wenn du alleinstehend bist und mindestens ein Kind hast. Dann gilt für dich die Steuerklasse 2. Bist du bereits verheiratet und hat dein Partner ein Einkommen in ähnlicher Höhe wie du, könnt ihr beide Steuerklasse 4 wählen. Verdient dein Partner deutlich mehr als du, bekommt er Steuerklasse 3 und du Steuerklasse 5.
Auch wenn du keine Steuervorteile genießen kannst, ist jedoch eine Steuererklärung oft vorteilhaft. Die Ausgaben während des Studiums sind hoch. Dazu zählen Studiengebühren, Fachliteratur, Arbeitsmittel, aber auch ein Auslandssemester oder Auslandspraktikum. Gerade dann, wenn es sich bei deinem Studium um eine Zweitausbildung handelt, kann eine Steuererklärung sinnvoll sein, da du Werbungskosten in unbegrenzter Höhe absetzen kannst.
Das könnte dich auch interessieren

Steuererklärung: Darum lohnt es sich für Studenten /-innen
Jetzt lesen
Steuerfreibetrag: Das musst du als Student /-in beachten
Jetzt lesen
Die erste Steuererklärung nach dem Studium: Das ist nun anders!
Jetzt lesenArtikel-Bewertung:
Anzahl Bewertungen: 0