Deine Kundenrechte bei Lieferdiensten
Pizza MIT Salami – aber OHNE Frust, bitte! | Foto: Thinkstock/Stockbyte
Bestellt ist bestellt
Der Lieferdienst kann die rechtlichen Grundlagen festlegen, unter welcher er zur Lieferung bereit ist. Werden auf dem Flyer von Pizzalieferdiensten bestimmte Angaben gemacht, sei es zum Mindestbestellwert oder auf ein eingeschränktes Liefergebiet, dann ist dies also grundsätzlich zulässig. Man sollte sich auch darüber im Klaren sein, dass mit einer Bestellung per Telefon oder über eine Homepage zwar ein so genannter "Fernabsatzvertrag" abgeschlossen wurde, aber der Gesetzgeber für die Lieferung von Speisen und Getränken die ansonsten übliche Widerrufsmöglichkeit ausgeschlossen hat.
Wartezeiten bei der Bestellung
Problematisch ist immer die Tatsache, dass man meist länger auf eine Bestellung warten muss. Grundsätzlich sind jedoch Wartezeiten bei einem Lieferservice hinzunehmen. Deshalb kann auch nicht einfach ein anderer Lieferservice beauftragt oder die Bestellung storniert werden.
Um lästige Wartezeiten zu verhindern, sollte die Lieferung zu einem bestimmten Zeitpunkt oder zumindest in einem bestimmten zeitlichen Rahmen vereinbart werden. Wird dies dann nicht eingehalten, kann man entweder einen Preisnachlass aushandeln oder die Annahme der Lieferung verweigern und damit komplett vom Vertrag zurücktreten. Hat man jedoch keinen festen Termin ausgemacht, dann sollte man den Lieferdienst auf jeden Fall zunächst einmal kontaktieren und auffordern, in einem bestimmten Zeitraum zu liefern.
Falsche Lieferung
Grundsätzlich sind die auf dem Flyer oder der Homepage dargestellten Speisen so auszuliefern wie beschrieben. Bekommt man jedoch anstatt der bestellten Pizza Quattro Stagioni eine einfache Pizza Funghi, dann hat man die Möglichkeit, die ursprünglich bestellte Pizza nachzufordern. Deshalb sollte man auch immer sofort die gelieferten Speisen überprüfen.
Möchte man aber nicht wieder warten, kann man die gelieferte Pizza akzeptieren und muss dann evtl. auch nur den günstigeren Preis zahlen. Ist die bestellte Pizza schon kalt, dann sollte man dies sofort geltend machen. Entweder kann man dann einen Rabatt vereinbaren oder aber um einen warmen Ersatz bitten. Eine spätere Reklamation ist nicht ratsam, weil es schwierig zu beweisen ist, dass die Pizza schon kalt geliefert wurde.
Stellt man jedoch fest, dass die Pizza objektiv nicht so schmeckt, wie es normal sein müsste, sollte man dies so schnell wie möglich dem Lieferservice mitteilen, um einen entsprechenden Preisnachlass zu erhalten. Auch hier gilt: Ist die Pizza erst einmal gegessen, ist die Beweislage schwierig.
Wechselgeld beim Lieferservice
Ist die Pizza wirklich warm und so geliefert wie bestellt, muss man dafür auch den vereinbarten Preis bezahlen. Hat man nicht gleich online bezahlt, ist es heutzutage oftmals sogar möglich, beim Lieferservice mit Karte zu bezahlen. Dies sollte man vorher erfragen. Prinzipiell ist der Besteller in der Bringschuld des Geldes. Hat man also gar kein Geld oder dieses nicht passend zur Hand, dann kann die Auslieferung und Übergabe der bestellten Pizza verweigert werden. In der Praxis darf man aber erwarten können, dass genügend Wechselgeld vorhanden ist.
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