Arbeitslos nach dem Studium: Das kannst du tun

Elena Weber

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Arbeitslos nach dem Studium: ein echter Albtraum? 

Das Kolloquium für deine Bachelorarbeit ist geschafft, die Masterarbeit abgegeben, die ersten Bewerbungen sind längst geschrieben. Dein Studium ist abgeschlossen und du bist sowas von bereit, endlich in deinen ersten Job zu starten. Doch statt des Traumjobs trudelt eine Absage nach der anderen ein, statt beruflich durchzustarten, droht die Arbeitslosigkeit. Klingt nach einem Horrorszenario? Ganz so schlimm ist es nicht. Wir verraten dir, was passiert, wenn du arbeitslos nach dem Studium bist, und welche Tipps wirklich helfen.

Arbeitslos nach dem Studium: gar nicht selten

Schon mal vorab: Nach dem Studium für ein paar Monate arbeitslos zu sein, ist nicht ungewöhnlich. Im Schnitt kann es drei bis vier Monate dauern, bis du deinen ersten Arbeitsvertrag unterschreibst. Die Wahrscheinlichkeit, dass du mit einem Hochschulabschluss einen Job findest, ist insgesamt aber sehr hoch. Laut Akademikerbroschüre der Agentur für Arbeit liegt die Arbeitslosenquote unter Hochschulabsolventen und -absolventinnen bei gerade einmal 2,2 Prozent. Und noch eine positive Zahl: Über 95 Prozent der Universitätsabgänger /-innen finden einen festen Job. Sollte der Übergang zwischen Uni und Berufseinstieg bei dir also nicht nahtlos klappen, ist das erstmal kein Grund zur Sorge.

Erster Schritt: arbeitslos melden

Wenn du nach dem Studium keinen Job findest, solltest du dich arbeitslos melden. Das ist aus mehreren Gründen wichtig: 

  • Nur im Fall einer gemeldeten Arbeitslosigkeit hast du Anspruch auf finanzielle staatliche Unterstützung. 
  • Da in Deutschland Krankenversicherungspflicht besteht, musst du dich um eine eigenständige Krankenversicherung kümmern, falls du dich nicht arbeitslos meldest.
  • Du bekommst Ratschläge und Jobvorschläge von der Agentur für Arbeit.
  • Du kannst die Zeit zwischen Studium und erstem Job später lückenlos für deine Rente nachweisen.

Grundsätzlich bist du nicht verpflichtet, dich arbeitslos zu melden. Wenn du in der Lage bist, dich selbst zu finanzieren oder du aus anderen Gründen keine staatliche Hilfe in Anspruch nehmen möchtest, kannst du das tun. Die oben genannten Punkte solltest du dabei aber vorab bedenken.

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Das sind deine Ansprüche

Grundsätzlich wird zwischen Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II unterschieden. Doch was steht dir als Studienabgänger /-in zu? Wir erklären es dir.

Arbeitslosengeld I

Nach dem Studium hast du in der Regel keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Das steht dir nämlich nur dann zu, wenn du

  • in den 30 Monaten vor deiner Arbeitslosmeldung mindestens zwölf Monate pflicht- oder freiwillig versichert warst. 

Das ist dann der Fall, wenn du ein Jahr am Stück sozialversicherungspflichtig beschäftigt warst und dadurch in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast. Während des Studiums ist das kaum möglich, da du, um als Student oder Studentin zu gelten, nicht mehr als 20 Stunden die Woche arbeiten darfst.

Bürgergeld

Statt Arbeitslosengeld kannst du Arbeitslosengeld II beantragen, auch bekannt als Bürgergeld (ehem. Hartz IV). Der Regelsatz für Bürgergeld liegt aktuell bei 563 Euro im Monat. Zusätzlich übernimmt das Amt Miete und Heizkosten für eine angemessene Unterkunft. Auch Kosten für Bewerbungen und der Anfahrtsweg für Bewerbungsgespräche werden übernommen.

Auch die Auszahlung von Bürgergeld ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Du hast keinen Anspruch auf Bürgergeld, wenn

  • deine Ersparnisse den zulässigen Freibetrag von 40.000 Euro übersteigen.
  • jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft jeweils mehr als 15.000 Euro besitzt.

Gut zu wissen

Wenn du weder Anspruch auf Arbeitslosengeld I noch auf Bürgergeld hast, kannst du dich auch ohne Leistungsbezug nach dem Studium arbeitslos melden. Das hat den Vorteil, dass du bei der Rentenversicherung gemeldet bist und die Jobsuche über das Jobcenter nutzen kannst. Außerdem werden Reisekosten zu Bewerbungsgesprächen erstattet.

Pflichten bei einer Arbeitslosmeldung

Die deutsche Bürokratie ist umständlich und oft unverständlich und die Agentur für Arbeit steht für ihre Arbeitsweise immer wieder in der Kritik. Trotz allem bietet dir das Bürgergeld eine finanzielle Absicherung, die jedoch mit einigen Verpflichtungen einhergeht. Denn laut Gesetzgeber setzt der Anspruch auf Arbeitslosengeld voraus, dass du alle Möglichkeiten zur beruflichen Eingliederung nutzt. Dazu gehört zuallererst, dass du dich aktiv um eine Beschäftigung bemühst. 

Außerdem musst du

  • verfügbar sein,
  • Ortsabwesenheiten beantragen,
  • Umzug melden,
  • Maßnahmen der beruflichen Eingliederung nachkommen und
  • jede zumutbare Beschäftigung annehmen.

Verfügbar sein

Bürgergeld zu bekommen, bedeutet, dass du für Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen musst. Vorschlägen der Arbeitsagentur zur beruflichen Eingliederung hast du zeit- und ortsnah Folge zu leisten. Das bedeutet auch, dass du erreichbar sein musst.

Ortsabwesenheiten beantragen

Beabsichtigst du, dich vorübergehend unter einer anderen Anschrift aufzuhalten, etwa weil du verreisen möchtest, bist du verpflichtet, das der Agentur für Arbeit mitzuteilen. Verreist du ohne vorherige Unterrichtung und Zustimmung, wird die Bewilligung der Leistung rückwirkend vom Reisebeginn an aufgehoben.

Umzug melden

Auch einen Umzug musst du der Agentur für Arbeit spätestens eine Woche vor Umzug mitteilen. Das ist auch deshalb wichtig, weil bei einem Umzug meist auch eine andere Agentur für Arbeit zuständig ist. 

Maßnahmen der beruflichen Eingliederung nachkommen

Maßnahmen der beruflichen Eingliederung können zum Beispiel Weiterbildungen oder Bewerbungstraining sein. Da du als Hochschulabsolvent /-in eine hochqualifizierte Fachkraft bist, bist du davon in der Regel jedoch eher nicht betroffen.

Jede zumutbare Beschäftigung annehmen

Auch das klingt schlimmer, als es ist. Als Akademiker /-in wirst du in der Regel schnell einen Job finden, das weiß auch die Agentur für Arbeit. Außerdem entsprichst du als arbeitslose /-r Absolvent /-in nicht der Hauptzielgruppe. Entsprechend gering sind auch die Jobvorschläge, die die Agentur Akademikern und Akademikerinnen machen kann. 

Vor- und Nachteile einer Arbeitslosmeldung

Du bist nicht verpflichtet, dich nach dem Studium und vor Beginn eines Jobs arbeitslos zu melden. Dies ist eine rein freiwillige Maßnahme. Das bedeutet für dich: Du musst dir Gedanken darüber machen, wie du die Übergangsphase zwischen Studienabschluss und Berufseinstieg gestaltest – und finanzierst. Bist du beispielsweise durch Eltern oder Partner /-in abgesichert, kann das ein Argument sein, auf Bürgergeld zu verzichten. Folgende Vor- und Nachteile solltest du dabei im Blick haben:

Vorteile Nachteile
✔️ finanzielle Unterstützung ❌ Du musst dich auf vorgeschlagene Jobs bewerben.
✔️ Meldung bei Rentenversicherung ❌ terminliche Verpflichtungen
✔️ Unterstützung bei Jobsuche ❌ Jobauswahl für Akademiker /-innen eher begrenzt
✔️ Erstattung von Bewerbungs- und Reisekosten  
✔️ Chancen auf Weiterbildungen  

So meldest du dich arbeitslos

So viel zur Theorie. Jetzt geht es an die Praxis: Wie meldest du dich arbeitslos? Das geht auf zwei Wegen: online oder persönlich. Die rechtzeitige elektronische oder persönliche Arbeitslosmeldung ist eine unverzichtbare Voraussetzung für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Online arbeitslos melden

Um dich online arbeitslos zu melden, benötigst du ein Ausweisdokument mit Online-Funktion, die kostenlose AusweisApp und ein Smartphone oder Kartenlesegerät. Auf www.arbeitsagentur.de/eservices kannst du dich dann unter Leistungen und Angebote der Agentur für Arbeit -> Arbeitsuchend und arbeitslos melden durch das Dokument klicken. 

Persönlich arbeitslos melden

Alternativ kannst du die Agentur für Arbeit in deiner Stadt oder deinem Viertel aufsuchen, um dich vor Ort persönlich arbeitslos zu melden. Dafür benötigst du keinen Termin, solltest aber mit längeren Wartezeiten rechnen und vorher einen Blick auf die Öffnungszeiten werfen. Vergiss außerdem nicht, deinen Personalausweis mitzunehmen sowie eine Bestätigung deiner Sozialversicherung und deinen aktuellen, lückenlosen Lebenslauf.

Gut zu wissen

Melde dich unbedingt spätestens am ersten Tag deiner Arbeitslosigkeit arbeitslos, also am ersten Tag, an dem du kein /-e eingeschriebene /-r Student /-in mehr bist. Du kannst dich auch innerhalb von drei Monaten vor Beginn der Arbeitslosigkeit arbeitssuchend melden.

Bearbeitung deines Antrags

Nach Eingang deiner Arbeitslosmeldung wird dein Antrag bearbeitet und eine Entscheidung darüber getroffen, ob dir Arbeitslosengeld zusteht oder nicht. Es kann vorkommen, dass noch weitere Unterlagen angefordert werden. Hier gilt: je schneller du diese einreichst, desto schneller kann dein Antrag bearbeitet werden.

Wie lange die Antragsbearbeitung dauert, hängt davon ab, wie vollständig deine Angaben sind und wie schnell die Bearbeitung seitens der Agentur für Arbeit ist.

Tipps: Was du tun kannst

Hast du den bürokratischen Teil erledigt, kannst du dich voll auf die Jobsuche konzentrieren. Folgende Tipps können dir dabei helfen, schnell einen Job zu finden:

  1. Berufsbilder recherchieren, die zu deinen Qualifikationen passen.
  2. Auch wenn du weißt, was für einen Job du möchtest, schau dich auch abseits davon um. Vielleicht stößt du so auf Berufe, an die du zuvor noch gar nicht gedacht hast.
  3. Nutze das Beratungsangebot deiner Hochschule.
  4. Networking: Melde dich im Alumni-Netzwerk deiner Hochschule an, besuche Job- und Karrieremessen oder nimm Kontakt zu Unternehmen auf, bei denen du ein Praktikum gemacht oder einen Nebenjob ausgeübt hast.
  5. Suche nicht nur da, wo alle suchen: Bei großen Konzernen ist die Konkurrenz viel größer. Fast 60 Prozent der Arbeitsplätze gibt es laut Bundeswirtschaftsministerium jedoch in mittelständischen Betrieben. Dazu gehören Familienunternehmen ebenso wie Start-ups.
  6. Praktikum: Nutze die Zeit aktiv, um Berufserfahrung zu sammeln und ein Praktikum nach dem Studium zu absolvieren.
  7. Weiterbildung: Bilde dich weiter, um deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen und praktische Erfahrungen zu sammeln. Das kann beispielsweise ein Kurs in Business-Englisch oder ein IT-Kurs sein.
  8. Erstelle dir ein Profil auf Plattformen wie Xing und Linkedin.

Generell gilt: Lass dich nicht entmutigen. Der Berufseinstieg kann schwerfällig, die Jobsuche ermüdend sein. Gerade Absolventen und Absolventinnen von geisteswissenschaftlichen Studiengängen bekommen das oft zu spüren. Nichtsdestotrotz sind deine Jobaussichten als Akademiker /-in gut, einmal mehr bei dem sich immer weiter verstärkenden Fachkräftemangel. Sei selbstbewusst und bleib offen für Neues, überlege, wo du dich weiterentwickeln kannst und denke auch mal abseits der gängigen Wege.

Gut zu wissen

Während einer beruflichen Weiterbildung, die nicht von der Agentur für Arbeit gefördert wird, kann unter bestimmten Voraussetzungen das Arbeitslosengeld weitergezahlt werden. Voraussetzung hierfür ist unter anderem die vorherige Zustimmung der Agentur für Arbeit. Sprich hier am besten mit deinem Berater oder deiner Beraterin.

FAQ: Häufige Fragen

Wie viel Arbeitslosengeld bekommt man nach dem Studium?

Wenn du dich nach dem Studium arbeitslos meldest, hast du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, sondern auf Arbeitslosengeld II, auch als Bürgergeld bekannt. Dieses liegt aktuell bei 563 Euro im Monat. Hinzu kommen Miet- und Heizkosten.

Kann man sich nach dem Studium arbeitslos melden?

Ja, du kannst dich nach dem Studium arbeitslos melden. Das ist freiwillig, eine Verpflichtung dazu besteht nicht. Damit du Bürgergeld erhältst, ist eine Arbeitslosmeldung aber zwingend erforderlich.

Habe ich nach dem Studium Anspruch auf Bürgergeld?

Ja, nach dem Studium hast du Anspruch auf Bürgergeld, wenn deine Ersparnisse den zulässigen Freibetrag von 40.000 Euro nicht übersteigen und jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft jeweils nicht mehr als 15.000 Euro besitzt. Einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I hast du nach dem Studium nicht.

Arbeitslos melden nach dem Studium im Überblick

  • Du bist nicht verpflichtet, dich nach dem Studium und vor Beginn eines Jobs arbeitslos melden. Dies ist eine freiwillige Maßnahme. 
  • Als Hochschulabsolvent /-in hast du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I.
  • Stattdessen kannst du Bürgergeld beantragen. 
  • Im besten Falle meldest du dich bereits circa drei Monate vor dem Uniabschluss, jedoch spätestens am ersten Tag deiner Arbeitslosigkeit. Sonst musst du mit einer Sperrzeit beim möglichen Leistungsbezug rechnen. Solltest du im Vorfeld bereits absehen können, dass dein Antrag auf Arbeitslosengeld II nicht bewilligt wird, kannst du dich alternativ Arbeitslos ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld melden. Dann wirst du bei der Jobsuche unterstützt, musst jedoch selbstständig für die Krankenversicherung und weitere Lebenshaltungskosten aufkommen.

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