Studiengebühren NRW: Alle Infos im Überblick!
In NRW gibt es keine allgemeinen Studiengebühren. | Foto: Shironosov / Getty Images
Studiengebühren NRW
Nordrhein-Westfalen ist das bevölkerungsreichste deutsche Bundesland und wegen seiner vielfältigen Hochschullandschaft sehr attraktiv für Studierende. Neben seinen 14 öffentlichen Universitäten und den 16 öffentlichen Fachhochschulen bietet NRW sieben staatliche Kunst- und Musikhochschulen, 27 anerkannte private und kirchliche Hochschulen sowie fünf Verwaltungshochschulen. Was das für die Studiengebühren in NRW bedeutet und wo du welche zahlen musst, haben wir für dich zusammengestellt.
Keine Studiengebühren an öffentlichen Unis
Grundsätzlich gibt es derzeit in keinem deutschen Bundesland allgemeine Studiengebühren. Das bedeutet, dass du für dein Erststudium an keiner öffentlichen Hochschule oder Fachhochschule bezahlen musst. Auch in NRW gibt es keine Studiengebühren. Das war jedoch nicht immer so. 2006 gehörte Nordrhein-Westfalen zu jenen Bundesländern, die Studiengebühren eingeführt hatten.
Die Universitäten und Fachhochschulen konnten damals selbst entscheiden, ob und in welcher Höhe sie Studiengebühren erhoben. Einzige Bedingung: Die Höhe durfte 500 Euro pro Semester nicht übersteigen. Die Mehrheit der Unis nutzte diese Obergrenze auch aus. Zum Wintersemester 2011/12 wurden die Studiengebühren in NRW wieder komplett abgeschafft.
Keine Studiengebühren für EU-Ausländer /-innen
Die Diskussion um die Studiengebühren in NRW war damit aber noch nicht beendet. Nach den Landtagswahlen 2017 erwog die schwarz-gelbe Landesregierung die Wiedereinführung der Studiengebühren in NRW, möglicherweise "in einer neuen Form", wie Ministerpräsident Armin Laschet damals sagte. Nach Protesten von Studierenden wurde die Einführung allgemeiner Studiengebühren verworfen, lediglich Studienbeiträge für Studierende aus Drittstaaten, also Nicht-EU-Ländern, standen weiterhin zur Debatte. Solche Gebühren gibt es aktuell auch in Baden-Württemberg. Dort zahlen Ausländer und Ausländerinnen von außerhalb der EU 1.500 Euro pro Semester.
Trotz lang anhaltender Diskussionen konnte sich auch dieser Vorschlag in NRW nicht durchsetzen. 2019, nach zweijähriger Debatte, kam die Landesregierung zu dem Schluss, dass der Aufwand für die Gebühren unverhältnismäßig hoch sei. Dies gelte vor allem für die Prüfung der Befreiungsgründe. Laut Ministerium wären nach Abzug aller Ausnahmeregelungen nur knapp die Hälfte der Studierenden aus Drittstaaten überhaupt gebührenpflichtig gewesen. Somit ist das Studium in NRW auch für Studierende von außerhalb der EU weiterhin gebührenfrei.
Nicht ganz umsonst: der Semesterbeitrag
Komplett umsonst ist das Studium aber auch in NRW nicht. Denn wie an allen deutschen Unis musst du auch in Nordrhein-Westfalen den sogenannten Semesterbeitrag zahlen. Das ist eine pauschale Pflichtabgabe, die jeder Studierende einer deutschen Hochschule entrichten muss. Allerdings geht dieser Betrag nicht an die Uni selbst, sondern an das Studentenwerk.
Der Semesterbeitrag besteht aus den Beiträgen für Studierendenschaft, Studentenwerk, AStA sowie möglichen Verwaltungskosten. In NRW sind darin außerdem die Kosten für das Semesterticket enthalten. Entsprechend ändert sich der Semesterbeitrag in der Regel von Semester zu Semester, beispielsweise, wenn die Ticketpreise im öffentlichen Nahverkehr steigen. Der Semesterbeitrag unterscheidet sich von Uni zu Uni. Den höchsten Semesterbeitrag in NRW zahlst du derzeit an der Ruhr-Universität Bochum. Für das Sommersemester 2020 liegt er dort bei 336,50 Euro. Insgesamt gibt es in NRW keine öffentliche Uni oder Fachhochschule mehr, an der der Semesterbeitrag unter 300 Euro liegt. Auch wenn es keine Studiengebühren in NRW gibt, solltest du den Semesterbeitrag auf jeden Fall in deine Lebenshaltungskosten einplanen.
Private Hochschulen sind eine Ausnahme
Eine Ausnahme in Sachen Studiengebühren sind immer die privaten Hochschulen, auch in NRW. Da private Hochschulen anders als die öffentlichen Bildungsträger nicht vom Staat subventioniert werden, erheben sie Studiengebühren. Dafür hast du die Möglichkeit, dort begehrte Studienfächer wie zum Beispiel Psychologie ohne NC oder auch Jura ohne NC zu studieren. Erwägst du also ein Studium an einer privaten Hochschule, muss dir bewusst sein, dass das mit einem erheblichen finanziellen Aufwand verbunden ist: Als Studierender einer privaten Hochschule musst du durchschnittlich 520 Euro pro Monat für ein Bachelorstudium bezahlen. Die monatlichen Gebühren sowie die Finanzierungsmodelle sind dabei von Hochschule zu Hochschule verschieden.
Manche privaten Hochschulen haben Stipendienprogramme, die eine Finanzierung teilweise erleichtern. Andere bieten die Möglichkeit sogenannter nachlaufender Studiengebühren. Das bedeutet, dass die Studiengebühren erst im Nachhinein gezahlt werden müssen, nämlich dann, wenn du nach dem Studium entsprechend Geld verdienst. Darüber hinaus gibt es auch an privaten Hochschulen die Möglichkeit, BAföG zu beantragen.
Sonstige Ausnahmen zu Studiengebühren in NRW
Abgesehen von den privaten Hochschulen gibt es in Nordrhein-Westfalen in puncto Studiengebühren keine weiteren Ausnahmen. Das bedeutet: Egal, ob du Langzeitstudierender bist, keine EU-Staatsangehörigkeit besitzt, ein Zweitstudium aufnimmst oder ein berufsbegleitendes Studium absolvierst ─ in keinem dieser Fälle fallen für dich bei einem Studium in NRW Studiengebühren an.
Das ist nicht in jedem Bundesland so geregelt. In Rheinland-Pfalz kostet dich beispielsweise ein Zweitstudium 650 Euro pro Semester. Und wenn du Langzeitstudierender bist, fallen für dich in Bremen, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ab einer gewissen Semesterzahl Studiengebühren von 500 Euro pro Semester an. Und in Bayern musst du 2.000 Euro pro Semester zahlen, wenn du berufsbegleitend studierst.
Studiengebühren NRW im Überblick:
- In NRW muss niemand Studiengebühren bezahlen.
- Ausnahmen sind Studierende an privaten Hochschulen.
- Wie an allen deutschen Unis gibt es auch in NRW den Semesterbeitrag. Er ist an jeder Uni unterschiedlich hoch.
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