Studentenjob: So viel Steuern musst du bezahlen!
Auch als Student /-in ist das Thema Steuern wichtig, weswegen es sich für dich lohnt, früh genug darüber nachzudenken. I Foto: Cottonbro /Pexels
Studentenjob: Durchblick bei den Steuern
Ob du schnell Geld verdienen möchtest oder einen Nebenjob suchst, der zu deinem Studium passt: An dem Thema Steuern kommst du nicht vorbei, wenn du als Student /-in Geld verdienen willst oder musst. Mit dem richtigen Durchblick ist die Steuerthematik kein Problem mehr für dich. Bei uns erfährst du, wie viele Steuern du als Student /-in bezahlen musst, was dabei zu beachten ist und welche Vorteile dir eine Steuererklärung bietet. Außerdem stellen wir verschiedene Studentenjob-Modelle mit ihren steuerlichen Vor- und Nachteile vor und informieren dich darüber, welche Sozialabgaben zusätzlich auf dich zukommen können.
Allgemeine Informationen
Einfach Geld verdienen ist easy, unterliegt aber gewissen Regeln. Mit einem Studentenjob arbeitest du in der Regel nicht mehr als 20 Stunden in der Woche. Auch wenn dein Einkommen nicht so hoch ist wie das einer Vollzeitarbeitskraft, musst du dennoch in vielen Fällen Sozialabgaben und eine Einkommensteuer zahlen. Die Höhe der Einkommensteuer ist abhängig von dem Verdienst, den du jährlich mit deinem Studentenjob erwirtschaftest. Der Eingangssteuersatz liegt aktuell bei 14 Prozent, die du von deinem Einkommen an das Finanzamt abgeben musst. Dieser geringe Steuersatz gilt für diejenigen, die im Jahr zwischen 9.744 und fast 19.000 Euro brutto verdienen. Die meisten Studenten /-innen verdienen mit ihren Gehältern nicht mehr als diese Beträge. Zusätzlich zu den Steuern werden in verschiedenen Fällen Sozialabgaben von deinem Gehalt abgezogen oder es können Beiträge für deine Krankenversicherung anfallen. Wir erklären dir, worauf du bei den verschiedenen Nebenjobs für Studenten /-innen achten musst und welche steuerlichen Abgaben auf dich zukommen werden.
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Minijobber
Als Minijobs gelten Arbeitsstellen, bei denen du im Monat nicht mehr als 450 Euro brutto verdienst. Dein /-e Arbeitgeber /-in meldet dich bei der Minijob-Zentrale an, womit für deinen Studentenjob jegliche Beiträge für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung entfallen. Wenn du magst, kannst du dich sogar von der Pflicht zur Rentenversicherung befreien lassen. Bei einem Gehalt von 450 Euro brutto pro Monat fallen somit für dich keine Abgaben an, du zahlst keine Steuern und bekommst die 450 Euro ohne Abzüge auf dein Konto überwiesen. Damit liegt deine jährliche Verdienstgrenze bei 5.400 Euro brutto.
Die Begrenzung von 450 Euro brutto monatlich ist dabei nicht festgelegt, sondern ein Mittelwert, den du im Durchschnitt nicht überschreiten darfst. Das bedeutet, dass es durchaus möglich ist, ein paar Monate im Jahr mehr zu verdienen, solange du die anderen Monate dann weniger Geld erhältst und die jährlichen 5.400 Euro brutto nicht überschreitest. Ein weiterer großer Vorteil der Minijob-Variante ist die Krankenversicherung: Du musst dich nicht selbst versichern, sondern kannst bis zu deinem 25. Lebensjahr weiterhin in der Familienversicherung bleiben, sofern eine Familienversicherung für dich besteht. Somit sparst du dir die Krankenkassenbeiträge, die nicht selten bei über 100 Euro pro Monat liegen.
Gehaltsgrenze | 450 Euro brutto pro Monat |
steuerliche Abgaben | keine |
Sozialabgaben | keine, auf Wunsch Rentenversicherungsbeiträge |
Krankenversicherung | keine zusätzlichen Kosten unter 25 Jahren, sofern eine Familienversicherung besteht |
Werkstudenten /-innen
Studenten /-innen, die mehr als 450 Euro brutto im Monat verdienen, werden in der Regel als Werkstudenten /-innen angestellt. Bei dieser Variante darfst du bis zu zwanzig Stunden in der Woche arbeiten, eine Gehaltsobergrenze gibt es dabei nicht. Abgesehen von der Rentenkasse musst du als Werkstudent /-in keine Sozialabgaben leisten. Bis zu einem Verdienst, der nur in geringem Maße über die 450 Euro brutto pro Monat hinausgeht, ist es in manchen Fällen sogar möglich, über die Familienkrankenversicherung versichert zu bleiben. Hier musst du allerdings mit deiner Krankenversicherung Rücksprache halten. In der Regel ist es als Werkstudent /-in nötig, sich selbst zu versichern, als Student /-in kannst du aber auf vergünstigte Studierentarife zurückgreifen.
Ein Vorteil der Werkstudentenregel ist, dass du im Semester zwar höchstens zwanzig Stunden arbeiten darfst, dafür aber in den Semesterferien auch Vollzeit. Im Unterschied zu einem Minijobber musst du als Werkstudent /-in jedoch Einkommensteuer zahlen, sofern du mit deinem Einkommen oberhalb des Steuerfreibetrags von 9.744 Euro brutto jährlich liegst. Da du als Werkstudent /-in in der Regel nicht über den Eingangssteuersatz gelangst, zahlst du in diesem Fall monatlich 14 Prozent Einkommensteuer auf dein Gehalt.
Gehaltsgrenze | entfällt, Begrenzung auf höchstens 20 Arbeitsstunden pro Woche |
steuerliche Abgaben | Einkommensteuer, sofern das jährliche Einkommen über dem Steuerfreibetrag von 10.908 Euro brutto liegt |
Sozialabgaben | Rentenversicherungsbeiträge |
Krankenversicherung | in der Regel versicherungspflichtig über eigene Krankenversicherung (mit Studententarif) |
Kurzfristige Beschäftigungen
Als kurzfristige Beschäftigung wird eine Arbeitsstelle bezeichnet, bei der du nicht mehr als 70 Tage im Jahr arbeitest oder die Arbeit auf drei Monate begrenzt ist. Bei diesem Modell gibt es weder eine Lohnobergrenze noch eine begrenzte Anzahl von Arbeitsstunden, die du in diesen 70 Tagen oder drei Monaten ableisten darfst.
In diesem Beschäftigungsverhältnis bist du von der Sozialversicherungspflicht befreit und musst dich auch nicht selbst krankenversichern, sofern du unter 25 bist und eine Familienversicherung für dich besteht. Eine Einkommensteuer musst du jedoch auch in einer kurzfristigen Beschäftigung zahlen, die abhängig von deinem Einkommen berechnet wird. Je nachdem wie hoch dein Jahresverdienst insgesamt ist, kann diese Einkommensteuer auch über dem Eingangssteuersatz von 14 Prozent liegen. Viele Arbeitgeber /-innen entscheiden sich für einen sogenannten pauschalen Steuersatz für Kurzzeitbeschäftigte, der bei 25 Prozent liegt, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen angeführt werden darf.
Gehaltsgrenze | entfällt, Begrenzung auf höchstens 70 Arbeitstage im Jahr oder begrenzte Arbeitszeit von drei Monaten |
steuerliche Abgaben | Einkommensteuer abhängig von deinem Einkommen oder 25 Prozent pauschaler Steuersatz für Kurzzeitbeschäftigte |
Sozialabgaben | keine, auf Wunsch Rentenversicherungsbeiträge |
Krankenversicherung | keine zusätzlichen Kosten unter 25 Jahren, sofern eine Familienversicherung besteht |
Selbstständigkeit
Viele Studenten /-innen entdecken bereits im Studium Wege, mit selbstständiger Arbeit Geld zu verdienen. Sie machen ihre Leidenschaft zum Beruf und bieten ihre beruflichen Fähigkeiten an, ohne dafür bei einer Firma unter Vertrag zu stehen. Bei diesem Arbeitsmodell bist du dein /-e eigene /-r Chef /-in und arbeitest in den meisten Fällen auf Honorarbasis. Du schreibst nach jedem erledigten Auftrag eine Rechnung und bekommst daraufhin einen Bruttolohn auf dein Konto überwiesen. Als Selbstständige /-r musst du dich dann noch um die Versteuerung deines Gehalts kümmern.
Dafür musst du eine Steuernummer beim Finanzamt beantragen und eine Steuererklärung einreichen, bei der du deine Einkünfte aufzählst. Wenn diese den jährlichen Freibetrag von 9.744 Euro überschreiten, musst du auf dein Jahresgehalt Einkommenssteuer zahlen. Diese wird in der Regel bei dem Eingangssteuersatz von 14 Prozent liegen, es sei denn du liegst mit deinem Gehalt über der Grenze von ungefähr 19.000 Euro brutto im Jahr. Sozialabgaben werden als Selbstständige /-r nicht fällig. Bis zum Alter von 25 Jahren kannst du außerdem über deine Familienversicherung krankenversichert bleiben, sofern eine solche Versicherung für dich besteht.
Studentenjob und BAfÖG
Viele Studenten /-innen sind während des Studium auf finanzielle Unterstützung durch die BAfÖG-Förderung angewiesen. Wenn du zusätzlich einem Nebenjob nachgehen möchtest, musst du spezielle Gehaltsgrenzen beachten. Grundsätzlich kannst du dir neben dem Studium trotzdem etwas dazu verdienen, allerdings beeinflusst die Höhe deines Nebenverdienst auf die Höhe der Förderung durch BAfÖG. Solange dein jährliches Gehalt mit deinem Nebenverdienst unter 5.400 Euro brutto bleibt, erhältst du keine Kürzung deines BAfÖG-Betrags. Monatlich darfst du somit einen Nebenverdienst von 450 Euro brutto verdienen.
Gehaltsgrenze | entfällt |
steuerliche Abgaben | Einkommensteuer, sofern das jährliche Einkommen über dem Steuerfreibetrag von 10.908 Euro brutto liegt |
Sozialabgaben | keine |
Krankenversicherung | keine zusätzlichen Kosten bei einem Einkommen von unter 470 Euro monatlich, mit unter 25 Jahren, sofern eine Familienversicherung besteht, ansonsten versicherungspflichtig über eigene Krankenversicherung (mit Studententarif) |
Steuererklärung
Auch als Student /-in lohnt es sich in vielen Fällen, eine Steuererklärung einzureichen. Wir erklären dir, worauf du achten musst.
Verpflichtende Steuererklärung
Dazu verpflichtet bist du nur, wenn du einer selbstständigen Tätigkeit nachgehst oder bei mehreren Arbeitgebern /-innen angestellt bist. Als Minijobber erhältst du dein Gehalt ohne steuerliche Abzüge, somit ist eine Steuererklärung in diesem Fall überflüssig. Als Werkstudent /-in oder mit einer kurzfristigen Beschäftigung sieht die Situation jedoch anders aus: Deine steuerlichen Abzüge kannst du dir in vielen Fällen anteilig oder sogar komplett wieder zurückholen. Liegt dein Jahreseinkommen unterhalb des Grundfreibetrags von 9.744 Euro plus zusätzlichen 1.000 Euro Arbeitnehmer-Pauschbetrags, also bei insgesamt 10.744 Euro jährlich, erhältst du mit deiner Steuererklärung deine gesamte Einkommensteuer zurück. Auch wenn du mehr als 10.744 Euro brutto im Jahr verdient hast, kannst du dir durch eine Steuererklärung Geld von deiner Einkommensteuer zurückholen. In diesem Fall musst du in deinem Nebenjob mit Ausgaben wie Fahrtkosten, Materialbeschaffung oder anderen konfrontiert worden sein, um auf berufliche Ausgaben von mehr als 1.000 Euro zu gelangen.
Freiwillige Steuererklärung
Selbst für Studenten /-innen, die keinem Studentenjob nachgehen oder keine Einkommensteuer zahlen, lohnt sich eine Steuererklärung, nämlich mit einem Verlustvortrag. In diesem Fall führst du in deiner Steuererklärung die Verluste auf, die durch dein Studium entstehen. Diese Verluste werden beim Finanzamt gespeichert und sobald du das erste Mal Einkommensteuer zahlst als Verluste mit deiner gezahlten Steuer verrechnet und dir als Studienkosten zurückerstattet.
Schätze deine Steuerrückerstattung!
Wenn du einen neuen Studentenjob antrittst und mit den anfallenden Steuern noch unsicher bist, kannst du alle wichtigen Eckdaten einfach durch den Taxfix Rechner jagen und schnell herausfinden, was du ggf. an Steuern zurückbekommen kannst. Ziehe einfach die Regler auf die entsprechenden Werte und Taxfix übernimmt die Berechnung.
Was kann ich von der Steuer absetzen?
Von der Steuer kannst du generell alles absetzen, was du an finanziellen Mitteln für dein Studium oder deinen Nebenjob aufbringen musstest. Dazu zählen beispielsweise:
- Semesterbeiträge
- Fahrtkosten
- Lernmaterialien
- Arbeitsmaterialien
- Aufwendungen für das Arbeitszimmer
- elektronische Geräte und vieles weitere.
Wie mache ich eine Steuererklärung?
Die Steuererklärung kannst du problemlos selber machen. Viele scheuen sich vor dem vermeintlichen Aufwand und befürchten einen Berg an Papierkram. Heutzutage gibt es jedoch viele Online-Tools, die dir bei der Erstellung helfen. Das Finanzamt bietet beispielsweise einen eigenen Dienst an, mit dem deine Einkünfte direkt übertragen werden können. Im Anschluss musst du nur noch einige persönliche Infos angeben und deine Ausgaben auflisten. Neben der Software vom Finanzamt gibt es viele weitere kostenlose und kostenpflichtige Anbieter. Solltest du bei der Erstellung Probleme haben, kannst du dir von deinen Eltern oder Kommilitonen /-innen, die bereits Erfahrungen mit der Erstellung einer Steuererklärung sammeln konnten, Hilfe holen. Online gibt es außerdem zahlreiche Hilfsangebote für Studenten /-innen, die das erste Mal ihre Steuererklärung einreichen wollen.
Studentenjob Steuern im Überblick
Auch als Student /-in musst du in vielen Fällen steuerliche oder soziale Abgaben leisten und darauf achten, welche Grenzen für eine eigene Krankenversicherungspflicht gelten. Die geringsten Abgaben hast du als Minijobber /-in. Im Normalfall fallen bei diesem Arbeitsmodell weder steuerliche noch soziale Abgaben für dich an. Auch auf die eigene Krankenversicherung kannst du hier verzichten, sofern du unter 25 bist und eine Familienversicherung für dich besteht.
Werkstudent
Auf die Werkstudent /-innen kommen höhere Abgaben zu, da sie 14 Prozent Einkommensteuer auf ihr Bruttogehalt zahlen müssen, sofern dieses über 9.744 Euro brutto pro Jahr liegt, und neben Rentenversicherungsbeiträgen auch die Pflicht zur einen Krankenversicherung besteht, sofern das Einkommen nicht nur gering über 450 Euro brutto pro Monat liegt.
Kurzfristige Beschäftigung
Wenn du dich für die kurzfristige Beschäftigung entscheidest, wird von deinem Lohn ebenfalls eine Einkommensteuer abgezogen, die je nach Verdienst berechnet wird. In einigen Fällen wird diese Steuer pauschal mit 25 Prozent berechnet. Sozialabgaben fallen bei diesem Modell in der Regel keine an und auch Krankenversicherungsbeiträge musst du bei einer bestehenden Familienversicherung und unter einem Alter von 25 Jahren keine zahlen.
Selbstständige
Für selbstständig arbeitende Studenten /-innen fallen ebenfalls steuerliche Abgaben an, sofern dein Jahreseinkommen über 9.744 brutto liegt. Bei dieser Arbeit besteht außerdem die Pflicht, eine Steuererklärung einzureichen, da deine Steuern erst nachträglich berechnet werden. Sozialabgaben musst du als Selbstständige /-r keine zahlen. Über die Familienversicherung kannst du nur versichert bleiben, solange dein Einkommen unter ungefähr 450 Euro brutto pro Monat liegt und du jünger als 25 Jahre bist.
Steuererklärung
Eine Steuererklärung einzureichen lohnt sich für fast alle Studenten /-innen, um sich entweder die gezahlte Einkommensteuer zurückzuholen oder mit einem Verlustvortrag die gezahlten Ausgaben für das Studium geltend zu machen.
In jedem Fall lohnt es sich, einen genauen Blick auf das Thema Steuern zu werfen, um sich früh genug darüber zu informieren, welches Arbeitsmodell in deiner Studentenzeit für dich infrage kommt und welche Abgaben du dabei leisten musst. Somit bist du frühzeitig über alle Vor- und Nachteile informiert und es erwartet dich keine böse Überraschung auf deinem Gehaltsnachweis.
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