Steuererklärung: Darum lohnt es sich für Studenten /-innen
Mit einer Steuererklärung für Studenten /-innen kannst du Materialkosten absetzen. | Unsplash/Element5digital
Steuererklärung für Studenten /-innen: Nicht unterschätzen!
Eine Steuererklärung ist nur was für Großverdiener /-innen? Falsch. Auch für dich als Student /-in kann sie sich richtig lohnen. Die Steuererklärung für Studenten /-innen wird dennoch oft unterschätzt. Warum du eine Steuererklärung machen solltest und wie du dir damit viel Geld zurückholen kannst, erfährst du hier.
Definition
Damit das Finanzamt festlegen kann, wie viel Steuern du tatsächlich bezahlen musst, kannst du jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben. Dies ist tatsächlich keine Pflicht, außer du bist selbstständig. Viele schrecken erst einmal vor dem Aufwand zurück – denn wenn du einmal eine Steuererklärung abgegeben hast, bist du von nun an verpflichtet, jährlich eine Erklärung abzugeben. Doch das kann sich lohnen: Im Durchschnitt bekommen die Deutschen etwa 1.000 Euro zurück.
Fakten zur Steuererklärung für Studierende
Das Wichtigste zuerst: Als Student /-in kannst du eine Steuererklärung abgeben, musst es aber nicht. Wenn du neben dem Studium oder in den Ferien einem Studentenjob nachgehst, kann es sich aber lohnen. Denn während dieser Tätigkeit wird dir eine Lohnsteuer abgezogen, die du dir durch eine Steuererklärung zurückholen kannst. Dazu kommen Werbungskosten, also Kosten, die während deines Studiums entstanden sind. Steuererklärungen können übrigens sieben Jahre rückwirkend eingereicht werden.
Deine Steuererklärung musst du jeweils bis zum 31. Juli des darauffolgenden Jahres beim Finanzamt abgeben. Dabei musst du dich an das Finanzamt der Stadt wenden, in der du gemeldet bist. Du bist nicht in deiner Studienstadt, sondern noch bei deinen Eltern gemeldet? Dann musst du die Steuererklärung in dieser Stadt abgeben.
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Was können Studierende absetzen?
Alle Ausgaben, die du im Rahmen deines Studiums hast, sind sogenannte Werbungskosten. Diese kannst du in deiner Steuererklärung geltend machen. Nicht für alles brauchst du einen Nachweis, sondern kannst dich auf eine Pauschale berufen, Bei einigen Punkten kann es allerdings eine Nachfrage nach Belegen und Rechnungen geben. Typische Werbungskoste, die du absetzen kannst, sind:
- Semesterbeiträge und Studiengebühren
- Fachliteratur und Schreibutensilien
- Laptop und Drucker
- Drucken und Binden von Abschlussarbeiten
- Fahrtkosten zur Uni
- Studienfahrten
- Praktika oder Auslandssemester
Pauschal abrechnen lassen sich dabei Fahrtkosten (30 Cent pro Kilometer), Verpflegungsmehraufwand im Praktikum oder auf Studienfahrt (24 Euro am Tag), Arbeitsmittel wie Taschenrechner oder Schreibutensilien (110 Euro im Jahr, Telefon und Internet (20 Euo im Monat), Bewerbungen (2,50 pro Online-Bewerbung) und der Umzug in die Universitätsstadt (730 Euro).
Der Verlustvortrag
Da viele Studierende noch keine Lohnsteuer gezahlt haben und eine Rückzahlung zur Steuererklärung nur dann passieren kann, gibt es eine Sonderregel im deutschen Steuerrecht: den Verlustvortrag. Dabei musst du jährlich eine Steuererklärung abgeben, ohne etwas zurückzubekommen – du teilst dem Finanzamt einfach mit, welche Ausgaben du innerhalb des Jahres für das Studium hattest und das Amt merkt sich diese Informationen bis zum Ende deines Studiums. Bei deiner ersten Steuererklärung nach dem Berufseinstieg bekommst du die Gesamtsumme schließlich zurück.
Welche Steuerklasse hat man als Student /-in?
Dein Status als Student /-in hat tatsächlich nichts mit deiner Steuerklasse zu tun, auch wenn es erstmal komisch klingt. Doch wie bei Berufstätigen auch, geht es dabei nicht um deinen beruflichen Status, sondern um deinen Familienstand. Bist du kinderlos und Single? Dann bist du auch als Student /-in in der Steuerklasse 1. Du bist verheiratet oder hast ein Kind? Dann kann das anders aussehen:
Steuerklassen im Überblick
Steuerklasse 1 | Single und kinderlos |
Steuerklasse 2 | alleinerziehend |
Steuerklasse 3 | verheiratet und ein /-e Schwerverdiener /-in |
Steuerklasse 4 | verheiratet und der Standardfall |
Steuerklasse 4 mit Faktor | verheiratet mit fairem Ausgleich |
Steuerklasse 5 | verheiratet und Geringverdiener/-in |
Der Steuerfreibetrag für Studenten /-innen
Egal welchen Nebenjob du während des Studiums hast: Wenn du unter 9.744 Euro brutto verdienst, gilt dies als Steuerfreibetrag. Dieser gilt auch für Studeirende. Das bedeutet, dass du zwar Abgaben leisten musst, dir diese aber am Ende des Jahres mit deiner Steuererklärung zurückholen kannst.
Machst du beispielsweise drei Monate ein Praktikum und verdienst pro Monat 600 Euro, hast du die monatliche Grenze des Steuerfreibetrags eigentlich überschritten. Da du allerdings im Jahr trotzdem unter dem Bruttobeitrag von 9.744 Euro liegst, bekommst du die gezahlten Steuern wieder zurück. Wenn du den Steuerfreibetrag überschreitest, ist nur der Teil, den du über dem Betrag liegst, steuerpflichtig.
Wie macht man eine Steuererklärung?
Vielleicht erinnerst du dich noch an das Jammern deiner Eltern, wenn die Steuererklärung bevorstand. In jeder Steuererklärung müssen nämlich viele Informationen angeben werden: von deiner Sozialversicherungsnummer über deine Steuerklasse bis hin zu allen Informationen dein Gehalt und deinen Lebensstil betreffend. Deswegen kann die klassische Steuererklärung sehr zeitaufwendig und schwierig sein, da du natürlich keine falschen Informationen hinterlegen möchtest.
Doch inzwischen ist das Ganze sehr viel einfacher: Mit Computerprogrammen oder Apps kannst du deine Steuererklärung inzwischen einfach online ausfüllen und sie dann an das Finanzamt übermitteln, teilweise gegen einen kleinen Geldbetrag, den du mit der Rückzahlung aber schnell wieder ausgeglichen hast. So ist es auch für Studenten /-innen einfach, eine Steuererklärung abzugeben.
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Mit dem praktischen Steuerrechner vom Taxfix, kannst du schnell checken, mit welcher Rückerstattung du ungefähr rechnen kannst. Vor allem als Student kann nach der Steuererklärung nämlich eine kleine bis größere Summe anfallen, je nachdem wie weit dein Arbeitsweg war, was du nebenbei verdient, und wo du gearbeitet hast. Mit den Schiebereglern passt du deine Angaben an und kannst dich dann weiter durchklicken.
FAQ: Häufige Fragen
Die Steuererklärung im Überblick
- Als Student /-in musst du keine Steuererklärung abgeben, es kann sich aber für dich lohnen.
- Du kannst alle Ausgaben des Studiums abrechnen, entweder nach Beleg oder als Pauschale.
- Mit dem Verlustvortrag kannst du deine Ausgaben sammeln und bekommst nach Berufseinstieg eine Rückzahlung.
- Eine Steuererklärung muss nicht schwer sein: Inzwischen gibt es Programme oder auch Apps, die dir das Verfahren erleichtern.
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