BAföG im Zweitstudium: Ein zweites Mal gefördert werden
Auch für ein zweites Studium kannst du unter bestimmten Voraussetzungen BAföG bekommen. | Foto: vladans/Getty Images
BAföG im Zweitstudium
BAföG bezeichnet die staatliche Ausbildungsförderung, die du unter bestimmten Voraussetzungen für die Zeit deines Studium oder deiner Ausbildung beantragen kannst. BAföG ist zinslos und als finanzielle Unterstützung gedacht. Allerings kann es im Laufe deines Studiums vorkommen, dass du merkst, dass das von dir gewählte Studienfach doch nicht so dein Ding ist oder du entscheidest dich dafür, an dein Erst- noch ein Zweitstudium anzuschließen. Was das für deinen BAföG-Anspruch bedeutet, erklären wir dir hier.
Definition: Das ist ein Zweitstudium
Bei einem Zweitstudium handelt es sich um ein zweites grundständiges Studium, welches du erst dann beginnst, wenn du zuvor bereits ein grundständiges Studium abgeschlossen hast. Beim Beginn eines Masterstudiums handelt es sich also nicht um ein Zweitstudium, da dieses auf einem Bachelor-Studiengang aufbaut und somit ein postgraduales Studium darstellt.
BAföG im Zweitstudium: Ist das möglich?
Grundsätzlich ist eine Förderung durch das BAföG-Amt nur für die Erstausbildung vorgesehen. Das bedeutet, dass du eigentlich nur für einen Bachelor- und Master-Studiengang die Unterstützung durch das BAföG-Amt in Anspruch nehmen kannst. Wenn du also bereits ein Bachelor- oder Masterstudium abgeschlossen hast, ist es schwierig, ein zweites Mal erfolgreich BAföG zu beantragen. Eine Ausnahme liegt vor, wenn du einen Beruf anstrebst, dessen Qualifikation nur durch das Absolvieren zweier Studiengänge möglich ist. Dies ist beispielsweise beim Beruf des /-r Kieferchirurgen /-in der Fall, für den du neben Medizin auch Zahnmedizin studiert haben muss.
BAföG weiterhin auch nach einem Wechsel im Studium zu bekommen, ist einfacher, wenn du noch keinen Abschluss in deinem Fach gemacht hast. Hierbei wird zwischen einer Schwerpunktverlagerung und einem Fachrichtungswechsel unterschieden.
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Schwerpunktverlagerung
Eine Schwerpunktverlagerung liegt vor, wenn dein neu gewählter Studiengang in den ersten Semestern dieselben Inhalte und Module aufweist wie dein vorheriges Studienfach und du dir so einiges anrechnen lassen kannst. Solltest du lediglich ein Nebenfach wechseln, dein Hauptfach aber beibehalten, so ist das ebenfalls eine Schwerpunktverlagerung. Bei einer Schwerpunktverlagerung musst du dem BAföG-Amt keine Rechenschaft darüber ablegen, warum du diesen Wechsel vornimmst. Da sich aus den zuvor genannten Gründen dein Studium im Regelfall nicht verlängert, bleibt dein BAföG-Anspruch unangetastet.
Fachrichtungswechsel
Ein Fachrichtungswechsel besteht dann, wenn dein neu gewählter Studiengang einen anderen berufsqualifizierenden Abschluss oder ein anderes Ausbildungsziel anstrebt. Dies ist der Fall, wenn du an einer Uni das Studienfach komplett änderst, von einem FH-Studiengang in einen Uni-Studiengang (auch andersrum) wechselst oder wenn du von vom Studium des Realschullehramts in eines des Gymnasiallehramts (auch andersrum) gehst. Erfolgt ein Fachrichtungswechsel bis zum dritten Semester, bekommst du dein BAföG ohne Probleme bis zum Ende der Regelstudienzeit des neu gewählten Studiengangs ausgezahlt. Nach dem dritten Semester möchte das BAföG-Amt eine Erklärung von dir für deinen Fachrichtungswechsel.
Gründe für einen Fachrichtungswechsel
Einen Fachrichtungswechsel nach dem dritten Semester kannst du nur mit wichtigen oder unabweisbaren Gründen erklären. Nach § 7 Abs. 7.3.7. des BAföG-Gesetz liegen wichtige Gründe dann vor „wenn den Auszubildenden unter Berücksichtigung aller im Rahmen der Ausbildungsförderung erheblichen Umstände, die sowohl durch die am Ziel der Ausbildungsförderung orientierten öffentlichen Interessen als auch durch ihre eigenen Interessen bestimmt werden, die Fortsetzung der bisherigen Ausbildung nicht mehr zugemutet werden kann“ (vgl. § 7 Abs. 7.3.7. Bafög). Dies ist beispielsweise bei mangelnden, intellektuellen, psychischen oder körperlichen Eignungen, bei einem radikalen Wandel der Weltanschauungen oder anderer schwerwiegender Neigungswandel, die es dir nicht möglich machen dein Studium so wie bisher fortzusetzen, der Fall. Zum Beispiel könnte jemand, der katholische Theologie studiert und nun einen Wandel erlebt, durch den er atheistisch oder protestantisch gläubig wird, auf wichtige Gründe für einen Fachrichtungswechsel plädieren. Wichtige Gründe bestehen jedoch nicht, wenn man durch sein Studium schlechte Chancen auf dem späteren Arbeitsmarkt hat oder sich das Angebot des Studienfachs an der Hochschule verändert. Ein Wechsel aus wichtigem Grund ist im Masterstudium nicht möglich.
Laut § 7 Abs. 7.3.1. des Bundesausbildungsförderungsgesetzes sind unabweisbare Gründe solche, die dir eine Wahl, ob du dein Studium so fortsetzt oder abbrichst und ein neues Fach studierst, gar nicht lassen. „Ein unabweisbarer Grund ist z.B. eine nach Aufnahme der Ausbildung eingetretene Behinderung oder eine Allergie gegen bestimmte Stoffe, die die Fortsetzung der Ausbildung oder die Ausübung des bisher angestrebten Berufs unmöglich macht“ (vgl. vgl. § 7 Abs. 7.3.1. Bafög). Vor allem aus körperlichen oder gesundheitlichen Gründen ist es also gar nicht möglich, das Studium oder den angestrebten Beruf so weiter auszuüben. Als Beispiel lässt sich hier die Sportstudentin, die durch eine Verletzung ihr Studium nicht fortsetzen darf, zu nennen. In Einzelfällen kann auch der Wechsel der Konfession für Theologie-Studierende als unabweisbarer Grund gelten.
Studienabbruch
Sobald du dein Studium abbrichst, wird auch die Förderung durch BAföG eingestellt. Das Gerücht, dass du dann sofort alles zurückzahlen musst, ist allerdings falsch. Du musst dein BAföG erst fünf Jahre nach der Förderungshöchstdauer zurückzahlen. Dann musst du die Hälfte deines erhaltenen Staatsdarlehens in Raten zurückzahlen, jedoch nur höchstens 10.000 Euro. Solltest du dich später nochmal dazu entscheiden etwas anderes zu studieren, kommt es, genau wie bei einem Fachrichtungswechsel darauf an, dass du dein Studium nicht zu spät abgebrochen hast. In der Regel ist ein Abbruch in den ersten drei Semestern für eine weitere Förderung in einem anderen Studium unproblematisch. Solltest du dein Studium erst später abgebrochen haben, musst du einen unabweisbaren Grund vorlegen können.
Master
Nicht nur während deines Bachelor-Studiums kannst du BAföG erhalten, sondern auch, wenn du ein Masterstudium anschließt. Hier musst du allerdings drei Voraussetzungen erfüllen.
Direkter Anschluss ans Bachelor-Studium
Wichtig ist, dass das Masterstudium im direkten Anschluss an dein Bachelor-Studium angetreten wird. Denn dann wird das Bachelor- und Masterstudium zusammen als eine Ausbildung angesehen und somit ist auch dein Masterstudium förderungsfähig. Du kannst im Master sogar BAföG beantragen, wenn du im Bachelor-Studium die Regelstudienzeit überschritten hast oder gar kein BAföG erhalten hast.
Bachelor als Zugangsvoraussetzung
Eine weitere Voraussetzung für eine BAföG-Förderung im Master ist ein Bachelorabschluss. Er ist das Zugangskriterium, das du für ein Masterstudium benötigst. Dein Masterstudium muss allerdings nicht im fachlichen Zusammenhang mit deinem Bachelorstudium stehen. Der Masterabschluss muss dich aber auf einen Beruf vorbereiten und du musst ihn innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums in Vollzeit absolvieren.
Gut zu wissen
An einigen Hochschulen kann Berufserfahrung den Bachelorabschluss ersetzen. Das kommt jedoch auf den Studiengang und die Hochschule an. Auch in so einem Fall kannst du mit BAföG gefördert werden, solange es sich um das Erststudium handelt und du die anderen Voraussetzungen erfüllst.
Förderungsdauer
Die Förderungsdauer endet beim BAföG immer mit dem Ablauf der Regelstudienzeit. In Ausnahmefällen, wie z.B. bei einem Fachrichtungswechsel oder längerer Krankheit, ist es möglich die Regelstudienzeit und somit auch die Förderungsdauer zu verlängern. Entschieden wird dies im Einzelfall durch das zuständige BAföG-Amt.
FAQ: Häufige Fragen zu BAföG im Zweitstudium
Im Überblick: BAföG im Zweitstudium
- Grundsätzlich ist eine Förderung durch BAföG nur für deine Erstausbildung vorgesehen.
- Ein Masterstudium gilt nicht als Zweitstudium und wird deshalb problemlos gefördert.
- Hast du noch kein grundständiges Studium abgeschlossen, besteht die Möglichkeit, auch weiterhin BAföG zu bekommen. Unterschieden wird zwischen einer Schwerpunktverlagerung oder einem Fachrichtungswechsel.
- Erfolgt dein Fachrichtungswechsel frühzeitig, noch vor dem 3. Semester, musst du dir um dein BAföG keine Sorgen machen.
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